BUND Regionalverband Neckar-Alb
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Regionalverband Neckar-Alb

Leserbrief des BUND Landesgeschäftsführer zur FDP Position

Wenn die Ewiggestrigen die Messe lesen…

Zum Bericht über den Besuch von Christian Jung MdL an der B 27 Ofterdingen

Meine Güte, wo anfangen? Es ist keine „Supersache“ wenn wieder Streuobstwiesen, furchtbare Äcker und ein Bachlauf unter Beton und Asphalt verschwinden. Was die FDP an Parolen in die Welt bläst, ist schlicht respektlose und rückwärtsgewandte Basta-Politik.

Argumente? Hm. Der LKW-Verkehr, der angeblich um 40% zunehmen soll. Das tut er nur dann wenn niemand was dagegen tut! Und es geht natürlich um Arbeitsplätze, von denen wir derzeit so viele haben, dass wir gar nicht alle besetzen können.

Ganz böse wird es, wenn die Arbeit der Artenkartierer (Fachleute also, die feststellen, welche Tierarten in dem Gebiet vorkommen) diskreditiert wird („…Tiere, die es gar nicht gibt“). Völlig unbewiesene Behauptung. Herr Jung haut sie aber einfach raus, irgendwas wird schon hängen bleiben. Populismus halt.

Interessant übrigens, was fehlt: sowohl die zusätzlichen Treibhausgasemissionen als auch die Diskussion der Alternativen. Schienenverkehr? ÖPNV? Radverkehr? Tempo 30?

Was bleibt? Der Widerstand gegen die geplante Trasse ist sehr lebendig, der BUND unterstützt die Aktiven dabei. Wir haben Straßen genug und wir müssen uns um unsere Lebensgrundlagen kümmern. Die FDP tut’s jedenfalls nicht.

Martin Bachhofer

BUND Landesgeschäftsführer


 

Stellungnahme von BUND und LNV zum geplanten B27-Neubau zwischen Nehren und Bodelshausen

Bezug: 2. Auslegung der Unterlagen zum Planfestellungsverfahren

BUND, LNV, NABU und weitere Verbände und Initiative lehnen die obengenannte Planung ab. Ein "Weiter so" in der Verkehrspolitik und im Straßenbau ist nicht zukunftsfähig. Auch nicht im Steinlachtal und schon gar nicht mit der vom Regierungspräsidium Tübingen bevorzugten, maximal zerstörerischen B27-Variante "Endelbergtrasse".

 

Hier die Kernaussagen der Stellungnahme (2023) von BUND und LNV:

1. Wir erhalten den in unserer Stellungnahme vom September 2020 erhobenen Einspruch gegen die vom RP Tübingen favorisierten Variante 1g ("Endelbergtrasse") aufrecht.

2. Wir fordern die sogenannte 0-Variante mit begleitenden, verkehrsberuhigenden- und lenkenden Maßnahmen auf der Bestandstrasse sowie Maßnahmen zur Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.

3. Setzt die Planfeststellungsbehörde die Planungen für den Aus- und Neubau der B 27 dennoch fort, dann fordern wir eine Planung gemäß des Variantenbündels 3 (= Tunnellösung auf Bestandstrasse) – allerdings unter der Voraussetzung, dass eine Tunnellösung mit den Vorgaben des Klima- und Naturschutzes und anderer Schutzgüter (Boden, Wasser usw.) vereinbar ist.


Begründung (Kurzfassung):
Die vom Regierungspräsidium favorisierte Variante 1g ist nicht genehmigungsfähig, unter anderem, weil die im Planfeststellungsverfahren erfolgte Abwägung grundsätzlich fehlerhaft ist. Ein Abwägungsfehler liegt insbesondere insoweit vor als die in Art. 20a GG bzw. Art. 3c der Landesverfassung Baden-Württemberg und in § 13 Abs. 2 Klimaschutzgesetz verankerten Gebote des Klimaschutzes nicht ausreichend gewichtet wurden. In diesem Zusammenhang sind die hohen Anforderungen zu berücksichtigen, die das Bundesverfassungsgericht der Verwaltung im Zusammenhang mit der dringend notwendigen Intensivierung der staatlichen Klimaschutzbemühung gesetzt hat.

• Durch den Neubau der B 27 zwischen Nehren und Mössingen würden Lärm-, Abgas- und
Feinstaubemissionen auf andere Wohngebiete umverteilt. So leben im von der Endelbergtrasse
betroffenen Gebiet Dachtel in Mössingen wesentlich mehr Menschen als an der aktuellen B27-
Durchfahrt.

• Der geplante B27-Neubau widerspricht der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand nach § 3 UVwG (Umweltverwaltungsgesetz des Landes).

• Laut FFH-Verträglichkeitsprüfung und UVP-Bericht erhebliche, nicht ausgleichbare
Beeinträchtigungen entstehen würden, weshalb eine Ausnahme nach § 34 Abs. 3 und 4 BNatSchG erforderlich wäre. Und das, ohne einen ausreichenden, im § 34 geforderten Nachweis zu führen, dass die Planung "aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses" verfolgt wird und "zumutbare Alternativen...nicht gegeben sind."

• Das Gleiche gilt für die Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatschG und den von diesem
Straßenbauprojekt betroffenen, geschützten Arten: Wir bezweifeln, dass es bei der
Vorzugsvariante 1g die oben genannten "zwingenden Gründe" gibt, welche eine Tötung von
Individuen geschützter Arten und/ oder Zerstörung ihrer Habitate rechtfertigen würde.

• Die Gründe für eine Ausnahmegenehmigung zur Zerstörung eines nach § 33a NatSchG
geschützten Streuobstbestands sind nicht gegeben.

Grundsätzlich ist angesichts der sich beschleunigenden Klima- und Biodiversitätskrise sowie der daraus folgenden Dringlichkeit einer Mobilitätswende ein weiterer Straßenaus- und Neubau nicht zukunftsfähig.
Letzterer bürdet – auch wenn es manche der aktuellen Entscheidungsträger*innen in Straßenbaubehörden und Politik nicht wahrhaben und die Verantwortung dafür übernehmen wollen – den Bürger*innen eine nicht (mehr) bezahlbare Umweltschuld sowie übermäßige finanzielle Belastungen für Bau und Unterhaltung der Straßeninfrastruktur auf. Außerdem entspricht die in den Unterlagen des Planfeststellungsunterlagen an mehreren Stellen erwähnte „Ausgleichbarkeit“ der Eingriffe in Natur und Umwelt weder den juristischen Vorgaben noch der Realität hinsichtlich der endlichen Kapazitäten der Biosphäre. Dieses Straßenbauprojekt ist also sowohl aufgrund lokaler Gegebenheiten als auch vor dem Hintergrund der großen geopolitischen Herausforderungen völlig aus der Zeit gefallen.

Stattdessen müssen im Sinne des Vorsorgeprinzips vermeidbare Schäden des Klimas, von Lebensräumen und geschützten Arten, des Boden- und Wasserhaushalts sowie von landwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht zuletzt der menschlichen Gesundheit unterbleiben.
Im konkreten Fall bedeutet wird dies gemäß des Push- & Pull-Prinzips in erster Linie erreicht durch
1. verkehrsberuhigende und -lenkende Maßnahmen auf der bereits bestehenden B27-Trasse, z. B. durch, innerorts Tempolimit 30 (die Positivbeispiele auf der B27 in Ludwigsburg und auf der B 3 entlang der Bergstraße dürften Ihnen bekannt sein), Fußgängerüberwege, intelligente Ampelschaltung, Begrünung usw.

2. die rasche Realisierung durchgehender, sicherer und damit attraktiver Radwege im Steinlachtal insbesondere für Pendler*innen ohne zusätzlichen Flächenverbrauch und auf aktuell vom MIV genutzten Flächen.

3. eine schnellere Ertüchtigung und Erweiterung des ÖPNV (vor allem der geplanten Regionalstadtbahn), die Realisierung integrativer Mobilitätskonzepte sowie Erhalt bzw. Schaffung von Infrastrukturen, die eine Verlagerung des Gütertransportes von der Straße auf der Bahn ermöglicht.


Unsere korrigierte Stellungnahme finden Sie in kürze hier.


Am Sonntag, den 23.04.2023 fuhren rund 240 Teilnehmer*innen bei der Fahrradkundgebung gegen den Straßenbauwahn und für eine Mobilittätswende auf und neben der B27 zur Kundgebung bei Ofterdingen.

Fotos: Lupp

B27-Endelbergtrasse: Der Straßenplanungswahn geht in die zweite Runde

Jetzt Widerstand leisten und Einspruch erheben!

Vereinfachte Darstellung der geplanten Trassenführung (Luftbild: Hans Wener)

Weder die Umwelt- und Naturschutzverbände noch die BI im Steinlachtal noch die rund 500 weiteren Einwender*innen haben vom Regierungspräsidium (RP) Tübingen eine Rückmeldung auf ihre Fragen und Stellungnahmen erhalten (hier die Stellungnahme von LNV und BUND RV NA).

Trotzdem geht das Planfeststellungsverfahren laut dieser Bekanntmachung des RP in die zweite Runde: Von 27. März bis 9.Juni 2023 kann man und sollte jede/r Betroffene wieder Stellung beziehen.


Gelesen wurden unsere Einwendungen im Referat 24 des RP vermutlich schon, denn ansonsten hätte die Behörde die direkt an eine geplante Grünbrücke angrenzende LKW-Rastanlage wohl nicht gestrichen. Das RP hat noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, Zitat aus Punkt 11 der oben genannten Bekanntmachung:
"Neben dem angepassten Erläuterungsbericht und den überarbeiteten Plänen zur Darstellung und Beschreibung des Vorhabens liegen der geänderte UVP-Bericht und die folgenden geänderten bzw. erstmalig erstellten weiteren entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen über
die Umweltauswirkungen des Vorhabens vor, die auch Bestandteil der ausliegenden Planunterlagen sind:
- Unterlage 9 – Landschaftspflegerische Maßnahmen (Maßnahmenübersichtsplan, Maßnahmenplan, Maßnahmenblatt, Vergleichende Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation)
- Unterlage 17 – Immissionstechnische Untersuchungen (Schalltechnische Untersuchung
nach 16. BImSchV, Schalltechnische Untersuchung für die naturschutzfachliche Beurteilung,
Luftschadstoffgutachten, Fachbeitrag Klima)
- Unterlage 18 – Wassertechnische Untersuchungen (Straßenentwässerung, Verlegung von
Wasserläufen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie)
- Unterlage 19 – Umweltfachliche Untersuchungen (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Be-
stands- und Konfliktplan, Sondergutachten zum Arten- und Biotopschutz inkl. Einschätzung
Lebensraumtypen, Plausibilisierung des Sondergutachtens zum Arten- und Biotopschutz, Ar-
tenschutzfachlicher Beitrag, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ausnahmeprüfung nach § 34
BNatSchG, Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung)
- Unterlage 20 – Geotechnische Untersuchungen (Geologisch-hydrogeologisches Gutachten, Bodenkundlicher Bericht)
."

Daraus ergeben sich z. B. folgende Fragen an das RP:
- Wo bleibt die Rückmeldung auf die zahlreichen Einwendungen?
- Trotz erhebliche Änderungen kein neues Planfeststellungsverfahren, sondern "weiter so"?

Außer auf Papier kann man seine Kritik an diesem Straßenbauprojekt auch bei Aktionen und Veranstaltungen äußern, z. B. bei den Mobilitätstagen Ende April.

Die Endelbergtrasse muss übrigens im Zusammenhang mit weiteren Aus- der Neubauplanungen der B27 bei Tübingen, Filderstadt und Ludwigsburg gesehen werden.
Der BUND setzt sich dafür ein, dass die Entscheidungsträger*innen endlich vom Straßenbau auf den Ausbau und die Ertüchtigung der umweltfreundlichen Verkehrsmittel- und wege umschwenken.
Die Entscheidungen der jetzt an den Schalthebeln sitzenden Planer*innen, Politiker*innen und Lobbyist*innen müssen altersbedingt (leider) kaum sie selbst sondern die nächste Generationen ausbaden!


Wegfall der PWC-Anlage (Juli 2021) - ein kleiner Lichtblick

Engagenment gegen die B27 lohnt sich (doch)!

Das Regierungspräsidium Tübingen gibt dem Druck und den Argumenten der Umweltverbände und der Initiative für eine nachhaltige Mobilität im Steinlachtal nach und streicht die LKW- (PWC-)Rastanlage direkt an der Grünbrücke der geplanten B27neu. Details hier.

Der Wegfall dieser Anlage ändert allerdings wenig daran, dass die geplante vierstreifige B27-Endelbergtrasse hinsichtlich Klimabelastung und Landschaftsverbrauch grundsätzlich "von gestern" ist. Der Widerstand geht weiter...


 

Bundesweite Mobilitätstage - Raddemo gegen die geplante B27 neu

Das Bündnis nachhaltige Mobilität Steinlachtal (BnMS) rief zur Teilnahme an den deutschlandweiten #Mobilitätstagen auf. Gut 110 Radler*innen folgten trotz "Amphibienwetters" dem Aufruf. Sie konnten dafür ausnahmsweise auf einigen Abschnitten die B27 zwischen Tübingen und Ofterdinge nutzen anstatt den streckenweise schlecht ausgebauten, durch Straßen unterbrochenen Radweg.

Eine Folge des Straßenwahns: Neue, flachenfressende Gewerbegebiete mit top Straßen-  aber null Bahnanschluss, wie die "Untere Breite" in Dusslingen (s. Foto), geplante Gewerbeflächen in Nehren und Mössingen usw. Aber hey, diese Gewerbegebiete sollen laut Politikersprech klimafreundlicher werden als die bisherigen,  die Betriebe würden sorgfältig ausgewählt und vielleicht wird sogar etwas Gebäudebegrünung eingeplant!

Die Redner*innen der Fridays und der ParentsFF,  des BUND und des BnMS forderten u. a. den Ausbau der #Regionalstadtbahn anstatt Straßenwahn um Ernst zu machen mit Klimaschutz und Bewahrung von Lebensräumen, zumal der Eingriff durch den Neubau der B27 nur unzureichend ausgeglichen werden kann.

Die Straßen-Planungsmaschinerie des RP Tübingen,  gedeckt durch den neuen grün-schwarzen Koalitionsvertrag, muss gestoppt werden!

Redebeitrag von Barbara Lupp/ BUND

Redebeitrag von Sabine Mall-Eder/ Netzwerk Streuobst

Stellungnahme von BUND und LNV


 

"Spaziergang", Fachexkursion und Dikussionsrunde, Leserbrief

...und offizielle Stellungnahme von BUND und LNV

Foto: Lupp

Von Kreativität und Sachkenntnis geprägter Sonntagsspaziergang mit rund 120(!) Teilnehmer*innen bei Ofterdingen. An dieser Info- und Protestveranstaltung gegen die "Endelbergtrasse"- der aus der Zeit gefallenen, vierspurigen Variante, welche am meisten Natur- und Naherholungsraum zerstören oder beeinträchtigen würde - nahmen u. a. Familien, Vertreter*innen des NABU und anderer Naturschutzvereine, des Obstbaus und der Landwirtschaft, der Linken und weiterer Parteien teil.

Hans-Jürgen Müller vom NABU Nehren kritisierte, dass niemand von der Planungsbehörde bereit sei, an einer Infoveranstaltung teilzunehmen, obwohl die Öffentlichkeitsbeteiligung des Regierungspräsidiums zum Planfeststellungsverfahren bisher nicht nur coronabedingt "sparsam" ausfiel. Er äußerte außerdem Zweifel an den Kalkulationen des RP (bisher rund 105 Mio Euro für knapp 7 km) und an der Sinnhaftigkeit einer "Fledermausbrücke" direkt neben der geplanten LKW-Rastanlage. Barbara Lupp vom BUND RV Neckar-Alb forderte zum Einspruch bis 2.10. auf - dieser sachlich begründet aber nicht perfekt formuliert sein.

Auftritt Jakob Nacken: Die Aussage "Ich habe nichts gegen die Natur, sie muss sich nur an mich anpassen" sowie die nicht zitierfähigen Standpauken von Feldlerchen, Wanstschrecke und anderen bedrohten Arten sorgten trotz oder gerade wegen des ernst-frustrierenden Anlasses für lautes Gelächter.

Am 17.September folgten eine Fachexkursion und eine ausgebuchte Diskussionsveranstaltung mit dem Stadt- und Verkehrsplaner Prof. Monheim. Erfreulicherweise war die Regionalpresse bei den hervorragenden Präsentationen der Bündnismitglieder vom Artenschutz bis zum Lärmschutz gut vertreten.
Monheim ermutigte die Teilnehmer*innen:"In Krisenzeiten lernen manche Verwaltungen, sogar  bei fortgeschrittenen Planungen umzuplanen". Und er kritisierte, dass hier wohl immer noch versucht werde, die Welt "LKW-gerecht" zu machen, während der Personenverkehr und der Gütertransport auf der Schiene (und für kurze Strecken in Postbussen) gezielt zurückgebaut wurden. Die Teilnehmer*innen zeigten kein Verständnis dafür, dass die geplante Regionalstadtbahn (RSB) in den Verkehrsberechnungen des RP offensichtlich nicht berücksichtigt wurde und somit die Gefahr besteht, dass ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis nach dem Neubau der B27 erheblich sinken werde. Wo bleibt der Widerstand des RSB-Zweckverbands gegen so viel "Nachlässigkeit"?
Bei der Verkehrsprognose für die B27 wurden außerdem weder die Digitalsierung (mit zunehmender Anzahl an Homeoffice-Plätzen) noch die Entzerrung der Arbeitszeiten einkalkuliert - die Planung ist eben aus dem letzten Jahrtausend!

Auf Kritik stieß außerdem, dass der Bauträger die Kosten der Zerstörung von rund 27 ha Natur und Landschaft mit ihren zahlreichen Funktionen nicht monetarisiert und einberechnet. In diesem Zusammenhang bezweifelten Vertreter*innen von Naturschutz und Landwirtschaft, dass Ausgleichsmaßnahmen immer zum Erfolg führen, diese aber der Landwirtschaft "garantiert" Produktionsfläche entziehen würden.

Monheim forderte nicht nur für die B27 sondern für alle der zahlreichen Bundesstraßen- und Autobahnausbauprojekte in Deutschland eine Klimaverträglichkeitsprüfung. Er berichtete von für Bürgermeistern und Straßenplanern, die die Anwohner*innen von Bundesstraßen so lange leiden lassen würden, bis es keinen Widerstand mehr gegen die "große" Lösung gäbe. Obwohl es durchaus machbar sei, Bundesstraßen innerörtlich mit wenigen Mitteln und in kurzer Zeit menschenfreundlicher (breiter Mittelstreifen, Baumpflanzungen, Querungshilfen, Tempo 30) umzugestalten.
Wer Straßen baut, der erntet Verkehr und muss weiter bauen - ein Teufelskreis! Aber gleichzeitig gelte, so Monheim, dass der Rückbau oder die Sperrung von Straßen zum Rückgang von Verkehr führen könne, da dann weniger Leerfahrten, Freizeitfahrten (rund 50% des Verkehrsaufkommens!) und eine Verlagerung  auf den (natürlich auszubauenden) ÖPV und aufs Rad (bei gutem Radnetz) - schließlich sind rund 50% der Fahrten kürzer als 5 km - erfolgen würde.

Monheim machte deutlich, dass für ihn die vierspurige Tunnellösung nur die Ultima ratio sei. Denn Tunnel seien in Bau und Unterhalt teuer, Zu- und Abfahrten kompliziert, ein Eingriff in Grundwasser und in Ofterdingen vermutlich auch in die Steinlach notwendig. Bei der Besichtigung des bereits ausgebauten, untertunnelten B27-Abschnitts (in Dusslingen, wo die Gemeinde auf einen Tunnel anstatt einer Umfahrung bestanden hatte!) wurde offensichtlich, welche Folgekosten nicht nur beim Tunnelbau entstehen: Dieser Abschnitt ist teilweise gesperrt, weil bereits  nach rund 8 Jahren der teure "Flüsterasphalt" erneuert werden muss und die Lärmschutzwände der Tunnelzufahrt bröckeln.

Aufgrund der Doktrin des vierspurigen Ausbaus (den das RP bei der B 27, jedoch nicht z. B. bei der ähnlich belasteten B 28 zwischen Tübingen und Rottenburg anwendet!), wird vom RP auch eine an den regionalen Ziel- und Quellverkehr angepasste, kostengünstigere 2+2-Lösung abgelehnt.

Aus dem Publikum kam ein spannender Vorschlag zum direkt neben einer Grünbrücke geplanten LKW-Parkplatz: Im Steinlachtal werde (leider) ein Gewerbegebiet nach dem anderen gebaut oder vergrößert. Und bedauerlicherweise erschöpfe sich das "Mobilitätskonzept" der angesiedelten Firmen meist im Bau von großen, autoverkehrfördenden Parkplätzen. Diese stünden abends und nachts leer. Könnten nicht einige davon mit WC versehen und als Abstellplätze für LKW fungieren (wobei die LKW-Fahrer selbst ja nicht im LKW nächtigen müssen!)?

Auch dem Steinlachtal droht, dass es aufgrund der vierspurigen Endelbergtrasse mit 14 Brücken, Auffahrten, Parkplätzen, von einer Landschaft mit Straße zu einer verlärmten und verbauten Straßen-Landschaft verkommt. Aber der Widerstand dagegen - den es übrigens schon einmal in den 90iger Jahren mit der Initiative "Steinlach mobil" gab -  wächst! Nicht zuletzt hat sich der Gemeinderat Nehren einstimmig gegen die Endelbergtrasse ausgesprochen.

Weitere Infos und Termine hier


 

Unsere Stellungnahme zum geplanten Neubau der B27

Foto: Claudia Jochen/ Bündnis B27neu

Hier unsere Stellungnahme zum Planfeststellungverfahren für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren/ Beteiligung Träger öffentlicher Belange.


 

Leserbrief des BUND zum Artikel des "Schwäbischen Tagblatt" zur B27

Das "Schwäbische Tagblatt" veröffentlichte am 09.10.2020 den Artikel "Rund 500 Rückmeldungen zur Endelbergtrasse".

Hierauf wurde folgender Leserbrief von uns verfasst:

Korrektur am Anfang: Drei Umweltverbände, nämlich NABU, LNV und BUND haben Stellung bezogen. Im Tagblatt sind zahlreiche Gründe gegen die vom RP Tübingen favorisierte natur- und landschaftsfressende  Endelbergtrasse aufgeführt. Zwar können  viele vom Neubau der B 27 verursachten Schäden formal ausgeglichen werden. Man darf sich jedoch nicht der Illusion hingeben, dass sich irreversibler Flächenverlust, Lebensraumzerschneidung, Bodenzerstörung, Eingriff in den Wasserhaushalt (in Zeiten des Klimawandels mit zunehmender Unwettergefahr und langen Trockenperioden fahrlässig!) und Verlärmung insbesondere bei Nehren, Bästenhardt und Mössingen "reparieren" lassen. Vielmehr läuft das Steinlachtal Gefahr, durch die Endelbergtrasse von einer Landschaft mit Straße zu einer Straßenlandschaft zu verkommen. Eine Folge: Manche/r wird zur Naherholung erst einmal ins Auto steigen - rund 50% der mit dem PKW zurückgelegten Personenkilometer sind Freizeitverkehr - um anderswo Natur und Ruhe zu genießen. Der BUND kritisiert in diesem Zusammenhang, dass im Steinlachtal genauso wie schon im Neckartal der Straßenbau Vorrang vor dem Ausbau der Regionalstadtbahn hat: Autofahren wird attraktiver, der Bahnausbau unrentabler. Dazu passt, dass vielen Firmen im Steinlachtal ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept fehlt. Die  wachsenden Gewerbegebiete - allein der Zollernalbkreis will dafür in den nächsten Jahren über 100 ha ausweisen -  beanspruchen durch ebenerdige, große Parkplätze unmäßig viel Fläche.


 

BUND-Bestellkorb