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Vom "Volksbehren Artenschutz zum Gesetzentwurf" zur Stärkung der Biodiversität

Update vom 17.03.2020

Foto: Lupp

Ausgehend vom Volksbegehren "Rettet die Bienen" hat das Land Baden-Württemberg nun einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität zur Diskussion vorgelegt. Die konkreten Inhalte des Gesetzes können auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg eingesehen und bis zum 7. April kommentiert werden.

 

 

 

 

 

 


 

Fragen, Ängste und Behauptungen? - Hier gibt´s Fachinfos zum Volksbegehren

Die differenzierten Aussagen des Volksbegehrens (in welchen Schutzgebieten werden welche Pestizide erlaubt sein, weshalb wird Streuobstwiesenpflege weiterhin gefördert,......) sind viel schwieriger "unters Volk zu bringen"  bzw. in den Medien zu verbreiten als einfache aber falsche Botschaften à la  "Die Verfechter des Volksbegehrens wollen alle Pestizide überall verbieten und für Streuobstwiesen gibt es keine Förderung mehr". Trotzdem setzen wir - im Gegensatz zu manchen Gegenkampagnen - auf Fachinformationen und nicht auf Polemik und Bedrohung.
Die folgenden Informationen (inklusive einer Pressemitteilung vom 15.10.2019) werden immer wieder aktualisiert und erweitert. Außerdem findet man auch auf den Seiten des BUND LV Antworten auf "FAQ".


 

Trägerkreis des "Volksbegehrens Artenschutz" setzt Sammlung aus

Am15.10.2019 kam es zu einer vorläufige Einigung des Trägerkreises des Volksbegehrens mit Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium. Das von den beiden Ministerien vorgelegte "Eckpunktepapier" hat erfreulich viele Forderungen unseres Gesetzentwurfes aufgegriffen und sogar weitere Vorschläge formuliert, um das Insektensterben aufzuhalten. Allerdings findet man im Eckpunktepapier viele unverbindliche Formulierungen wie "die Landesregierung strebt (bestimmte Maßnahmen und Ziele) an", "empfiehlt", "setzt sich dafür ein",  Kommunen "sollen".... Der landesweite Trägerkreis hat beschlossen, erst einmal "die Pausetaste zu drücken" und abzuwarten,  1. ob die Bauernverbände dem Papier der der Landesregierung ebenfalls zustimmen und 2. ob dem noch unverbindlichen Vorschlägen konkrete Gesetze und Maßnahmen nicht zuletzt finanzieller und personeller Art folgen.

Auch wenn die BUND-Geschäftsstelle und andere Unterstützer*innen ihre Sammlung vorerst nicht aktiv fortsetzten, kann das Volksbegehren, das mit weit mehr als den erforderlichen 10000 Stimmen in Gang gesetzt und dessen Gesetzesvorschlag durch das Innenministerium genehmigt wurde, nicht einfach gestoppt werden. Unterschriften behalten ihre Gültigkeit. Wer ein Formular unterschreiben und ausdrucken will, kann das wie bisher tun. Auch die Rathaussammlungen laufen weiter.


 

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Anworten von Fachleuten von proBiene und des BUND LV auf aktuelle Fragen

Neben Hintergrundinfos in den FAQ findet man hier einige Anworten von Fachleuten von proBiene und des BUND LV auf aktuelle Fragen:

1. Gibt es einen Entwurf für eine Liste mit Pflanzenschutzmitteln, die nach dem neuen Gesetzesentwurf noch in den Schutzgebieten erlaubt sein werden?

Könnten nicht die RP bei nachgewiesener Maßen nicht die Insektenvielfalt bedrohenden Mitteln, diese ohne Beantragung zulassen? Oder braucht man für alle Mittel eine Ausnahmegenehmigung des LRA oder des RP (also selbst für Fungizide, die im Biobereich erlaubt sind, artspezifisch wirkenden Pheromonfallen und andere, dem §1 des NatschG nicht widersprechende Mittel) ? - Hinter dieser Frage steckt die Kritik "Verwaltungsaufwand für Beantragung, Genehmigung, Nachweis von Pflanzenschutzmitteln".

Nein, den gibt es bisher nicht. Allerdings arbeitet eine Arbeitsgruppe aus den Landwirtschaftsverbänden, die zum Bündnis gehören, derzeit daran. Das werden wir im Laufe des Volksbegehrens vermutlich auch veröffentlichen.

Die RPs können Mittel zulassen, ohne dass der einzelne Landwirt einen Antrag stellen muss, ja.

2. Was sagt der Demeter zum Einsatz von Pyrethrum? Dürfen Demeter-Lawi dieses "Breitband-Bio-Insektizid" einsetzen bzw. dank welcher Alternativmethoden können sie (Abgesehen von Pflanzenstärkung) darauf verzichten?

In Ausnahmefällen dürfen Pyrethroide bisher auch bei Demeter eingesetzt werden.

3. Nur um sicher zu gehen: Zu den Schutzgebieten zählen auch zukünftig nicht die Entwicklungszonen von Biosphärengebieten und nicht die Naturparks (bzw. dort nur die Flächen, die sowieso schon NSG, FFH-Gebiete usw. sind)?

Genau, nur die Kern- und die Pflegezonen.

4. Droht bei Steigerung der Öko-Anbaufläche auf 50% als Konsequenz vermehrter Import von Billliglebensmitteln aus dem (EU-)Ausland?  Natürlich wäre es sinnvoll, wenn (wie auch auf dem Grünen Parteitag kürzlich beschlossen) öffentliche Einrichtungen auf Bioprodukte umsteigen würden und wenn man die wahren Erzeugungskosten der Billiglebensmittel auf diese umlegen würde, aber zumindest letzteres müsste mindestens auf EU-Ebene passieren, oder?

Nein. Denn es wird ja keine Zwangsumstellung geben. Der Paragraph ist ausschließlich so zu verstehen, ass die Landesregierung verpflichtet wird, über Anreize und Förderporgramme ein so attraktives Marktumfeld zu schaffen, dass Landwirt*innen freiwillig umstellen. Sollten die Preise sich in den nächsten Jahren nach unten entwickeln, wir mutmaßlich niemand freiwillig umstellen. Dann wäre die Landesregierung angehalten, sich Gedanken über eine bessere Absatzunterstützung zu machen, sodass die Nachfrage und damit auch die Preise steigen. Tut sie das nicht, wird sie sich der Diskussion stellen müssen. Aber es ist völlig ausgeschlossen, dass im Rahmen dieses Gesetzes Landwirte gezwungen werden, trotz schlechter Preise auf öko umzustellen.

Daran knüpft die Frage an: Droht, wenn der Absatz nicht mit der ansteigenden Produktion von Bio-Lebensmittel schritthalten kann, nicht (doch) eine Überproduktion? S. z. B. https://www.agrarheute.com/wochenblatt/maerkte/ueberhang-preisdruck-biosektor-554683. Gleichzeitig sagte Gottfried auf dem Strategietreffen, dass D bisher viele heimische Bio-Produkte importiert werden müssten, weil hier nicht genug produziert würde (und/ oder weil die Vermarktungsstrukturen nicht ausreichen?).

à s.o. Zudem: Der Bio-Anbau liegt in Baden-Württemberg derzeit bei 16 Prozent und wächst stetig. Und noch lange kann sich Baden-Württemberg nicht mit Öko-Produkten selbst versorgen.  Es werden viele Produkte in Bio-Qualität importiert: 34 Prozent des Weizens, 41 Prozent der Karotten und 28 Prozent der Äpfel. Wir glauben, dass die Produktion deswegen weiter gesteigert werden kann.

5. Eine wichtige Ursache für den Insektenschwund ist neben dem Pestizideinsatz die auch häufige, flächendeckende Mahd (auch bei Bios, insbesondere denen mit Biogasanlagen). Die Extensivierung der Wiesennutzung gehörte ja auch zu den ursprünglichen Forderungen von proBiene. Wurde diese wg. des Kopplungsgebotes wieder gestrichen oder weil man es sich nicht (noch mehr) mit den Landwirten verscherzen wollte?

Sie wurde vor allem gestrichen, weil wir das Gesetz so gestalten wollten, dass es möglichst einen Rahmen absteckt, der dann im Gespräch mit Politik und Landwirten gefüllt werden kann. Wir wollten nicht zu stark einzelne Punkte vorgeben, die in den Alltag von Landwirten hineinragen.

6. Gottfried hat zwar dargelegt, dass die "Baseline" (was heißt das eigentlich?) der Förderung der Streuobstbewirtschaftung- und Pflege nicht gefährdet ist, trotzdem behaupten die Gegner "wenn etwas gesetzlich vorgeschrieben ist, darf es nicht gefördert werden". Ist das also gelogen?

Ja, ist unwahr! Sowohl der Streuobstschnitt als auch die Unterwuchsmahd wird weiterhin gefördert werden.

7. Was können wir aus Bayern lernen? Wie sind die Akteure mit Gegenwind umgegangen? Wie ist es ihnen gelungen eine Stimmung herzustellen, die die Menschen beflügelte das Volksbegehren zu unterschreiben?

Beide Prozesse sind schwer vergleichbar. Die Bayern haben vieles richtig gemacht, hatten aber auch den Vorteil eines kurzen Prozesses. Da dort die Unterschriftensammlung nur zwei Wochen gedauert hat, hatten die Gegner kaum Zeit, sich zu formieren. Das ist hier definitiv anders. Was die Bayern in jedem Fall gut vorgemacht haben: Du musst das Volksbegehren als EIN Bündnis mit EINER Kampagne und klare Zuständigkeiten bei der Unterschriftensammlung vor Ort betreiben.

8. Sind Rathäuser verpflichtet Zwischenstände zu der Anzahl der bereits erreichten Stimmen zu nennen? In welchen Zeitabschnitten?

Ja, einmal im Monat. Sie müssen das den Vertrauensleuten mitteilen. Wir werden das danach zusammenführen und herumschicken.

 9. Frage: Können pilzresistente Sorten (PIWI-Sorten) tatsächlich eine Lösung sein? Oder gibt es in Deutschland triftige anbautechnische oder Geschmacks-Gegenargumente gegen den Einsatz der PIWI-Sorten?

Aus unserer Sicht können Piwi eine Alternative sein. Das Freiburger Staatsweingut macht das ja schon recht erfolgreich vor, in Frankreich tut sich derzeit auch etwas in dem Bereich. Zudem fordert die AÖL ja in ihren aktuellen Positionspapier auch, das Thema stärker zu fördern.

10. Behauptung: "Auf Fungizide kann nicht verzichtet werden, weil die einst aus Amerika eingeschleppten  Mehltaupilze heimische Traditionssorten zum  Faulen  bringen. Über eine gezielte  Beratung wird der Einsatz auf das Nötigste reduziert."

Diese Behauptung bezieht sich ausschließlich auf den Weinbau - beim Obstbau spielen Mehltaupilze keine wesentliche Rolle. Es stimmt, dass die in Deutschland üblichen Rebsorten gegen den Echten und den Falschen Mehltau (die untereinander nicht näher verwandt sind) empfindlich sind. Insbesondere Trollinger ist gegen falschen Mehltau besonders empfindlich. Im ökologischen Weinbau gibt es aber Mittel, mit denen sich diese Pilze beherrschen lassen. Mildere Mittel sind Gesteinsmehle und Pflanzenextrakte, härtere Mittel Schwefel und Kupferverbindungen. Ich gehe davon aus, dass auch diese generelle Ausnahmegenehmigungen vom Pestizidverbot in Schutzgebieten bekommen werden, da sie die Artenvielfalt nicht oder kaum (Schwefel soll bei früher und häufiger Anwendung Raubmilben beeinträchtigen können) schädigen. Cu ist für Menschen und für die meisten Pflanzen und Tiere in geringen Konzentrationen ein essentielles Spurenelement. Trotzdem: Cu reichert sich langfristig im Boden an und wird irgendwann im Boden so konzentriert sein, dass es auch Pflanzen beeinträchtigt. Daher wissen auch Bio-Bauern und -Weingärtner, dass für die Zukunft Alternativen gefunden werden müssen.

Beim Ökologischen Weinbau spielen aber auch gute Beobachtung, reagieren auf kritische Wetterlagen und Vorbeugen eine wichtige Rolle - das kann Mehrarbeit mit sich bringen und erfordert mehr Know-how als das Einhalten eines Spritzplans.

Pilzwiderstandsfähige Rebsorten gibt es zunehmend. Der Heilbronner Öko-Weingärtner Andreas Stutz baut u.a. eine alte pilzwiderstandsfähige Sorte an. Die neuen Piwi-Sorten wurden durch Einkreuzung amerikanischer Wildreben gezüchtet, die erste war Regent. Es gibt zunehmend mehr davon, viele Weinbauinstitute sind mit der Züchtung beschäftigt. Bei Geschmacksprüfungen schneiden sie teilweise ziemlich gut ab. Ich halte sie für die Zukunft des Weinbaus - Trollinger gibt es dann vielleicht noch im einen oder anderen Museumswengert.

Gegen den falschen Mehltau wird hauptsächlich Kupfer eingesetzt. Dazu haben wir schon häufig gesagt, dass der Kupfereinsatz durch (generelle) Ausnahmen voraussichtlich weiterhin möglich sein wird. Dennoch kann man auf die Alternativen und prophylaktischen Maßnahmen, die vor dem falschen Mehltau helfen sollen, hinweisen. Im Internet (z.B. oekolandbau.de) findet man:

Vorbeugende Maßnahmen

Gegen Peronospora sind intensive vorbeugende Pflanzenschutzmaßnahmen notwendig:

  • Wahl resistenter Rebsorten (PIWIs). Die Beschreibung Pilzwiderstandsfähiger Rebsorten gibt Auskunft über Sorten mit Ressitenz gegenüber Echtem und Falschem Mehltau. Diese sind Kreuzungen mit Amerikanisch-stämmigen Reben.

  • Laubarbeiten, die zu einer lockeren, luftigen und schnell abtrocknenden Laubwand führen

  • Minimalschnittsysteme führen durch die dichtere Laubwand zu einer bis zu drei Stunden langsameren Abtrocknung des Laubes und fördern damit die Infektion mit Falschem Mehltau, dafür reduzieren sie den Grauschimmelbefall.

  • Förderung des Bodenlebens (mikrobiologischen Aktivität) durch Ausbringung von Kompost, Kompostextrakten, biologisch-dynamischen Präparaten, Ferment Getreide oder ähnlichen Bodenhilfsstoffen. Dies fördert mikrobielle Gegenspieler, die die auskeimenden Eisporen abtöten können. 

  • Ebenso hat sich eine Bodenabdeckung mit Stroh wie auch eine vielartige Begrünung als infektionshemmend erwiesen. Dies reduziert die Regenspritzer die die Sporen vom Boden in die Pflanze verbreiten.

  • Im Herbst alle befallenen Triebspitzen bis in das gesunde Holz zurück schneiden, Laub und Schnittgut entfernen

11. Behauptung: "Beim großflächigen Anbau gehen die Pilzresistenzen verloren, da sie nur auf einem Gen beruhen." Frage: Wie ist dieser Zusammenhang zwischen Genen und Pilzresistenzen zu verstehen? Sind hier auch PIWI-Sorten im Blick?

Jaein. Das stimmt bei gentechnisch hergestellten Konstrukten, weil da grundsätzlich nur ein Gen eingekreuzt wird. Bei Kreuzungszüchtungen stimmt es teilweise. Meines Wissens hängt die Schorfresistenz der Apfelsorte Topas und verschiedener Re-Sorten nur an einem Gen und wurde schon durchbrochen. Alte schorftolerante Apfelsorten weisen breiter angelegte Resistenzen auf - dazu empfehle ich den Aufsatz über Apfelzüchtung in der Broschüre von Martin Häusling et al. zu neuen Gentechnik-Methoden (habe ich in Stuttgart). Bei den interspezifischen pilzwiderständigen Rebsorten habe ich noch von keinem Durchbrechen der Resistenz gehört - ich halte das auch für unwahrscheinlich, da hier die gesamten Genome gekreuzt wurden.

12. Behauptung: "Reben werden mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren angelegt. Eine Umstellung kann nur Schritt für Schritt erfolgen. Das Volksbegehren sieht aber das Pestizidverbot schon für den 1.1.2021 vor."Frage: Wie lässt sich bei einer solch langen Nutzungsdauer realistisch eine Reduzierung der Pestizide errreichen?

Das erstere ist sicher richtig. Über den Zeitraum und was da realistisch ist, wird man sicher weiter reden müssen.

 


 

Fragen von IBMA an proBiene

Antwort von proBiene an IBMA

Zu Ihren Fragen:

1. Wir fordern in letzter Konsequenz kein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten, sondern unser Gesetzentwurf nimmt eine Differenzierung vor. Allerdings haben wir uns für eine andere entschieden, als Sie vorschlagen. Wir unterscheiden nicht in öko vs. nicht-öko sondern in schutzzweckgefährdend vs. nicht-schutzzweckgefährdend. Aus unserer Sicht gibt es zwei Gründe, die für das von uns gewählte Verfahren sprechen: einen juristischen und einen eher kommunikativen.

Der juristische: Ziel der Neuformulierung des §34 ist der wirksamere Schutz der Biodiversität in Schutzgebieten. Jegliche Verbote, die sich daraus ableiten, müssen im klaren und nachweisbaren Zusammenhang mit diesem Ziel stehen. Nun ist es so, dass je nach Schutzzweck nicht pauschal alle im EU-Öko-Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel, sehr wohl aber einzelne im „konventionellen“ Landbau zugelassene Mittel dem jeweils geltenden Schutzzweck nicht zuwiderlaufen müssen.

Das sollte in dem vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt werden. Dennoch gehen wir in der Praxis davon aus, dass die Mittel des ökologischen Landbaus wegen dessen betriebsformbedingten Vorteilen für die Artenvielfalt, im Großen und Ganzen zugelassen bleiben.

Der eher kommunikative Grund: Wir wollten vermeiden, dass das Thema Artenschutz zu einer weiteren Polarisierung zwischen ökologisch und konventionell arbeitenden Landwirten führt. Dort, wo konventionelle Mittel dem jeweiligen Schutzzweck eines Gebiets nicht widersprechen, können sie aus unserer Sicht auch zugelassen bleiben. Das erhöht die Perspektiven für alle Betriebsformen, sich auf die dann neuen Gegebenheiten einzustellen.

2. Unser Gesetzentwurf bürdet die Verantwortung ja eben nicht den Landwirten auf, sondern den politischen und/oder administrativen Entscheidungsträgern, hier eine Lösung zu finden. Hierfür bietet sich ja beispielswiese die Form einer Allgemeinverfügung nach §35 Satz 2 LVwVfG an, die der oberen Naturschutzbehörde die Möglichkeit einer generellen Ausnahmegewährung gibt, die die Landwirte eben nicht einzelfallbezogen beantragen müssten. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf auch ein Verfahren, in dem das Umweltministerium den oberen Naturschutzbehörden über Positivlisten Handreichungen für aktive Ausnahmeregelungen zur Verfügung stellt. Die Variante, dass einzelne Landwirte über Einzelanträge bei ihren Landkreisen Ausnahmen beantragen ist aus unserer Perspektive eher für Not- oder Sonderfälle geeignet.

3. Wie Sie unseren Ausführungen zu den Punkten 1 und 2 entnehmen können, sehen wir keine Hindernisse für den Ausbau der ökologischen Landwirtschaft. Zudem dürfen wir darauf verweisen, dass diese strengeren Verbotsszenarien ja ausschließlich für Schutzgebiete, die dem Artenschutz dienen, vorgesehen sind, also für deutlich weniger als ein Drittel der Landesfläche.

4. Wir haben bereits sehr frühzeitig über eine entsprechende Erklärung darauf hingewiesen, wie wir den §34 bewerten und welche Perspektiven wir für dessen praxisnahe und artenschützende Umsetzung sehen. Diese Erklärung fügen wir diesem Schreiben gerne bei. Darüber hinaus sehen wir zum derzeitigen Zeitpunkt keinen weiteren Korrekturbedarf. Für Gespräche zu diesem Thema oder Diskussionen über eine pragmatische und praxisnahe Umsetzung stehen wir aber natürlich jederzeit zur Verfügung.


 

Synopse


 

Gesetzesentwurf genau betrachtet

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