BUND Regionalverband Neckar-Alb
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Baumfällung, Baum- und Grünflächenpflege

Verkehrssicherung, Klimawandel und weitere "Baumprobleme"

Der Baum und die Grünflächen wurden im Rahmen von Baumaßnahmen zu 100% beseitigt, darunte selbst Bäume, die laut Bebauungsplan erhalten bleiben sollten. Folgen für den Bauträger? - Unseres Wissens keine.  (Barbara Lupp / Barbara Lupp)

Gerade in der "Fällsaison" (1.Oktober bis 1. März) erreichen die BUND-Regionalgeschäftsstelle immer wieder Beschwerden über Rodungen im Siedlungsgebiet. Viele Anrufer*innen melden, dass Bäume fallen mussten oder ihre Fällung droht, weil sie von Bauträgern, Anwohner*innen oder der Kommunalverwaltung selbst als "lästig" (Beschattung, Laubfall, Pollen,...) empfunden wurden oder weil sie Baumaßnahmen zeitweise oder dauerhaft im Weg standen/ stehen.
Es gibt allerdings auch zwingende Gründe zur Rodung wie den der Verkehrssicherung (aber auch dieses "Lieblingsargument" sollte man gegebenenfalls hinterfragen!). Wenn der Baum als nicht sanierungsfähig sowie verkehr- oder menschengefährdend eingestuft wird, ist eine Rodung meist unvermeidlich, selbst wenn er Jahre zuvor mit erheblichem Mitteleinsatz aber eventuell an einem ungeeigneten Standort gepflanzt wurde.

Problem von Ersatz-/Nachpflanzungen: Sie kümmern oftmals oder sind "abgängig", wenn sie nicht intensiv gepflegt und gewässert werden. Auch deshalb sollte man stattliche Habitat- und Stadtbäume, die tief wurzeln und sich mit einem oftmals suboptimalen Standort arrangiert haben, nicht ohne Not fällen!

Leider existieren nur in wenigen Gemeinden Baumschutzssatzungen bzw.  Baumschutzverordnungen, so dass neben sinnvollen Pflegeschnitten oder unvermeidlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen immer wieder Gehölze und Bäume, oftmals ohne Ankündigung und aus nachrangigen Gründen beseitigt oder fahrlässig bei Bauarbeiten bzw. Veranstaltungen beschädigt werden. Im letzteren Fall handelt es sich um eine Verletzung der DIN 18920.
Im Idealfall gilt eine Baumschutzsatzung übrigens nicht nur für Bäume ab bestimmtem Durchmesser und Alter auf privaten Grundstücken sondern auch im öffentlichen Bereich. Dies fördert auch das Verständnis der Bürger*innen für einen "verordneten" Baumschutz.

Auch fehlt in vielen Kommunen ein gut ausgearbeiteter Grün(flächen)plan, der gerade in Zeiten des Klimawandels und wachsenden Flächendrucks die für Frischluftversorgung und Kühlung, Artenschutz oder Naherholung erhaltenswerte öffentliche und private Grünflächen und Vernetzungsstrukturen schützen könnte. Tübingen will z. B. seit Jahren einen sogenannten Masterplan Grün vorlegen. Doch dieser steht bis heute (Januar 2019) aus, während Grünflächen im Innen- und Außenbereich unter Teer und Beton verschwinden.

Mehr zum Umgang mit geplanten Baumfällungen im Siedlungsgebiet erfahren Sie hier.

In dieser Handreichung finden Sie Informationen zu Baumfällungen außerhalb des Siedlungsbereiches. 

Die Stadt Tübingen veröffentlicht übrigens auf ihrer Homepage jährlich zur Information von Bürger*innen und Verbänden eine Baumfällliste.

Und hier Tipps, wie man Bäumen im Hitze-Trockenstress helfen kann.

Mittlerweile wird zu klimawandeltauglichen Bäumen geforscht und einheimische Stadtbäume zunehmend durch sogenannte Klimabäume (meist nicht regionales Klongut aus Baumschulen) ersetzt. Dabei fällt die Biodiversität und der Artenschutz leider oftmals "hinten ´runter". Dieshalb gern diese Empfehlungsliste mit hitze- und trockenheitsresisten sowie zugleich insektenfreundlichen Kräutern (auch zur Aufwertung von Baumscheiben!), Stauden, Sträuchern und Bäumen nutzen und an Kommunalverwaltungen, Bauträger usw. weiterleiten!

Der BUND KV Reutlingen hat in diesem Flyer anschaulich zahlreiche Fakten zur Bedeutung von Bäumen im Siedlungsgebiet zusammengestellt - und plädiert für eine Baumschutzsatzung.

Nicht zuletzt ein Hinweis auf unsere interessante Veranstaltung und unsere Fotoaktion zum Thema Stadtbäume und Siedlungsgrün.

 

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