BUND Regionalverband Neckar-Alb
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Glyphosat

Grünflächenpflege auf Kosten von Gesundheit und Umwelt? - Umfrage des BUND RV zum Einsatz von Glyphosat

Naturschutzbüro Zollernalb: Mit Totalherbizid "sauber" gespritzte Baumscheiben - Hauptsache der Baum überlebt's?

Der BUND führte 2015 eine Umfrage zum Glyphosateinsatz auf öffentlichen Flächen in der Region Neckar-Alb durch.

Wer setzt sich noch gerne auf eine Parkbank, deren Umfeld mit einem vermutlich gesundheitsgefährdenden Totalherbizid besprüht wurde? Wie schön ist eine Blumenbeet, wenn man weiß, dass vor der Aussaat sämtlichem Leben mit Glyphosat der Garaus gemacht wurde?

Der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) fordert seit langem ein Verbot des heiß diskutierten Wirkstoffs, welcher in vielen Unkrautvernichtungsmitteln wie z.B. „Roundup“ und „Unkraut Ex“ enthalten ist. Glyphosat vernichtet die Bodenvegetation  - zumindest solange keine Resistenzen entstehen - vollständig und schafft somit „saubere Flächen“. Allerdings ist es nach einer aktuellen IARC-Studie (Krebssachverständigenrat der WHO) wahrscheinlich krebserregend, zudem schädigt es die Bodenorganismen.

Keine (blühenden) Wildkräuter bedeutet außerdem: Weniger Nahrung für Wildbienen, Falter, Käfer usw., von denen wiederum andere Insekten, Spinnen, zahlreiche insektenfressenden Vögel und natürlich Fledermäuse leben. Der Einsatz von Totalherbiziden führt also indirekt u. a. zur Gefährdung zahlreicher Insekten- und Singvogelarten

Es befindet sich trotz der oben genannten Nebenwirkungen und der Kritik, auch des BUND, im Moment europaweit in der Wiederzulassung. Viele aber längst nicht alle konventionell wirtschaftende Landwirte nutzen glyphosathaltige Mittel zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Denn diese "totale" Vorbehandlung erleichtert es, mit wenig "Manpower" große Flächen, oftmals geprägt durch unkrautfördernde Monokulturen anstatt durch Fruchtwechsel zu bewirtschaften. Ob das noch der vielzitierten "guten landwirtschaftlichen Praxis" entspricht, ist jedoch fraglich.

Umso mehr ist auf Gemeindeflächen, bei denen es im Gegensatz zur Landwirtschaft nicht um Ertragsmaximierung geht, eine Grünflächen- und Wegepflege ohne Totalherbizid mehr als angebracht.

Der BUND Regionalverband Neckar-Alb befragte alle Kommunen in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und im Zollernalbkreis zu ihrem Umgang mit dem umstrittenen Herbizid, um sich ein Bild der Situation zu machen:

Von 28 Gemeinden, die auf die Umfrage reagierten, verwenden 18 nach eigenen Angaben keine glyphosathaltigen Herbizide, sie setzen auf Alternativen wie Heißdampf oder mechanische Verfahren.
Einige streben an, in naher Zukunft auf den Einsatz zu verzichten. Eine Bilanz, die  besser ausfallen könnte. Zumal unter den 40 Gemeinden, die trotz Nachfrage nicht antworteten, eine nicht unerhebliche Dunkelziffer zu erwarten ist.

Die BUND-Umfrage ergab, dass Glyphosat u. a. zur „Bereinigung“ von Gehwegen und Parkplätzen, selbst zur Vorbereitung der Aussaat von Blumenwiesen verwendet wird. Auf Basis einer Schriftwechsels mit dem BUND hat Alexander Bonde, Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, erfreulicherweise am 24.08.2015 angekündigt, man habe „aus Vorsorgegründen die Genehmigungsbehörden im Land angewiesen, keine neuen Genehmigungen von Glyphosat mehr zu erteilen.“ Der BUND RV Neckar-Alb fordert von Gemeinden und Straßenmeistereien, die noch Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung von glyphosathaltigen Mitteln haben, diese, auch zum Schutz ihrer Mitarbeiter, nicht mehr einzusetzen. Mittlerweile haben mehrere Bau- und Gartenmärkte angekündigt, den Wirkstoff aus dem Sortiment zu nehmen. „Sehr begrüßenswert“, so Barbara Lupp vom BUND RV Neckar-Alb, „denn schließlich kommt das Totalherbizid auch auf privaten Grünflächen und in Gärten immer noch zum Einsatz.“

 

Umfrage 2018 zu Pestizideinsatz in Kommunen in der Region Neckar-Alb

Stellungnahme der BUND-Jugend zum Thema Glyphosat

Am Sonntag, den 22.5.2016 traf sich die BUND-Jugend Zollernalb in Albstadt zu einer Diskussionsrunde zum Thema Glyphosat.


Hier finden Sie die Stellungnahme der BUND-Jugend Zollernalb. 

Leserbrief zum Mössinger Glyphosat-Einsatz auf öffentlichen Flächen

Bild von einem (nur) randlichen Einsatz eines Totalherbizids zu "kosmetischen" Zwecken auf einem Tübinger Firmengelände - mit totaler Wirkung auf Kräuter und Gräser. "Nebenwirkungen" auf Bodenorganismen, Grundwasser, Mensch....nicht ausgeschlossen! Foto: Lupp  (Barbara Lupp / Bild von einem (nur) randlichen Einsatz eines Totalherbizids zu "kosmetischen" Zwecken auf einem Tübinger Firmengelände - mit totaler Wirkung auf Kräuter und Gräser. "Nebenwirkungen" auf Bodenorganismen, Grundwasser, Mensch....nicht ausgeschlossen!)

Leserbrief von BUND Regionalgeschäftsführerin Neckar-Alb Barbara Lupp zur Aussage der "Blumenstadt" Mössingen im Juni 2015, dass Glyphosat u. a. zur Vorbereitung der typischen Mössinger Blühstreifen unerlässlich sei und man erst darauf verzichten werde, wenn es verboten würde:

Unkraut-Ex auf Mössinger Grünflächen unverzichtbar?

Totalherbizide tragen zur Verarmung der Artenvielfalt bei. Der BUND warnt außerdem seit Jahren von der gentoxischen Wirkung von Glyphosat, dessen Abbauprodukte AMPA und Beistoffen: Die Krebsrate in den Sojaanbaugebieten (Viehfutter!) in denen Glyphosat großflächig eingesetzt wird, stieg vielerorts signifikant an. Während im Bioanbau kluge Anbautechniken das einzige Mittel sind, eine Ertragsminderung durch Wildkräuter zu vermeiden, ist der Totalherbizideinsatz in der konventionellen Landwirtschaft u. a. zur Ernteerleichterung ein umstrittener Anbaubaustein - beide Gruppen sind jedoch im Gegensatz zu Kommunen auf einen wirtschaftlichen Ertrag ihrer Böden angewiesen. Trotzdem hält Mössingen (und halten weitere Kommunen?) den Einsatz von "Unkraut-Ex" auf einigen Grünflächen für unversichtbar. Aufgrund der jüngsten WHO-Studie zur kanzerogenen Wirkung machen sich die Verbraucherminister für ein Verbot auf nicht landwirtschaftlichen genutzten Flächen stark. Dass die Stadt ihre Grünflächen so lange mit dem Pflanzengift belasten will, bis dieses tatsächlich von "höherer Politik" (Zitat) ausgesprochen wird, hat eine fatale Vorbildwirkung: Kann man dann noch von Privatpersonen oder Firmen (wie jüngst in Tübingen beobachtet) verlagen, auf das "Sauberspritzen" ihrer Flächen zu verzichten? Was also tun, um sich den Ruf als Blumenstadt nicht zu ruinieren? - Über Alternativen bei der Vorbereitung der Flächen bzw. der Aussaatmischung informieren!     

Barbara Lupp

Freiverkäufliches "Biozid" im Discounter

 (Barbara Lupp / "Biozid" auf dem Wühltisch)

BUND Regionalverband Neckar-Alb kritisiert frei verkäufliches Insektenspray bei Discounter. Der Discounter Aldi bietet scheinbar passend zur Gartensaison das Insektenvernichtungsmittel "Pritex" an. Dieses wirke gegen „kriechende und fliegende Insekten“ und habe eine „Sofort- und Langzeitwirkung bis drei Monate“. Anstatt in der Produktbeschreibung auf die neurotoxischen Wirkstoffe Permethrin und Esbiothrin und ihre (Neben-)Wirkungen hinzuweisen, wirbt Aldi damit, dass das Spray auf "Wasserbasis hergestellt" und "nicht brennbar" sei. Umweltorganisationen werfen dem Discounter deshalb vor, zu verschleiern, das es nur bei akuten Schädlingsbefall im und am Haus angewendet werden darf. VerbraucherInnen laufen also Gefahr, dieses Insektengift unwissentlich als Pflanzenschutzmittel z. B. gegen Blattläuse einzusetzen. Nur wer die Rückseite der Sprühflasche studiert, erfährt, dass es sich laut Gefahrensymbol um ein umweltgefährdendes Mittel handelt, welches "sehr giftig für Wasserorganismen ist" (Zitat aus Gebrauchsanweisung), auch Nutzinsekten wie Bienen und sogar Wirbeltiere schädigen kann. So darf der Sprühnebel nicht eingeatmet werden. Außerdem ist der Hautkontakt zu vermeiden.

Barbara Lupp vom BUND Regionalverband wollte wissen, ob das Verkaufspersonal informiert ist und bat eine hilfsbereite Verkäuferin um Produktberatung, Ergebnis: Diese kannte nicht den zulässigen Einsatzzweck, las dann die Gebrauchsanweisung auf der Rückseite und empfahl die Verwendung nur gegen Insekten im Garten, da "Sie ja sonst das Spray einatmen würden". 

Weshalb wird dieses Insektenspray von Aldi im Gegensatz zu z. B. in Gartencentern erhältlichen Pestiziden ohne fachkundige Beratung frei verkauft? - Recherchen ergaben,  dass die für Pflanzenschutzmittel gültigen Vorschriften - nämlich Verkauf über eine nur für Fachpersonal zugänglichen Vitrine - für ein "Biozid" (Schädlingsbekämpfungsmittel) wie das von Aldi nicht gelten. Eine fachlich-juristische Feinheit, die die wenigsten Verbraucher nachvollziehen können. Der BUND Regionalverband bittet KundInnen, sich zu überlegen, ob sie dieses umweltgefährdende Produkt tatsächlich benötigen. Nicht zuletzt empfiehlt Barbara Lupp, beim Unternehmen kritisch nachzufragen - "die Macht der VerbraucherInnen ist nicht zu unterschätzen", so die BUND-Geschäftsführerin.

Eine Anfrage bei der Marktüberwachungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen ergab übrigens, dass die Fa. Aldi zur Zeit nicht gegen geltende Pflanzenschutzmittel-oder Chemikalienverordnungen verstöße. Aber dass man dieses Gesetzesdefizit bedaure und hoffe, dass es mit Unterstützung der Naturschutzverbände behoben werde.  

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