Hinweise und Stellungnahmen:

Beispiel (Foto: Lupp): BP "Hinter der Ziegelhütte" - im Oktober 2024 ist die Fläche noch eine eine vielfältige Streuobstwiese.

 Allgemeine Hinweise:

- Vorsicht I in der "Fällsaison" von Oktober bis März! Eine Gemeinde kann "bei Nacht und Nebel" die Rodung veranlassen, wie der jüngste Fall in Weil der Stadt deutlich macht. Bericht im Staatsanzeiger, Stellungnahmen der Verbände und weitere Infos dazu.

Vorsicht II: Es kann vorkommen, dass bereits vor dem offziellen BP-Verfahren Bäume gefällt oder der Lebensraum auf andere Weise entwertet wird, um in der Streuobstcheckliste bzw. im Umweltbericht eine Abwägung pro Baugebiet zu forcieren (s. hier).

Vorsicht III: Bei Ortsterminen oder in Sitzungen zu geplanten Streuobstumwandlungen selbst mit nur angedeuteten Zusagen zurückhalten bevor nicht alle Fragen geklärt sind. Denn derartige Äußerungen werden von der Gegenseite gern in ihrem Sinne gebraucht/ missbraucht (s. Verfahren "Ziegelhütte"). Wer auf Nummer sicher gehen will, verfasst ein stichwortartiges Protokoll.

- Nur selten wird in den Planunterlagen darauf hingewiesen, wenn eine Kommune noch weitere Baugebiete "am Start"  hat um den (angeblichen) Wohnraummangel zu beheben, insbesondere wenn es sich um ex-13b-Bauverfahren handelt, an denen die Naturschutzverbände nicht beteiligt wurden.

- Außerdem werden die negativen Auswirkungen des Baugebietes auf den Arten- und Naturschutz sowie weitere Schutzgüter auf angrenzende (Teil-)Habitate außerhalb des Plangebietes oftmals zu niedrig bewertet.

- Genauso wie in der Abwägung zu selten kumulative, negative Auswirkungen mehrerer Eingriffe  in räumlicher Nähe (weitere Baugebiete, Straßenplanungen, Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf der "Restfläche") auf Arten und Biotope ausreichend berücksichtigt werden.

- Selbst wenn in der Rodungsgenehmigung des jeweiligen Landratsamtes schön klingende, umfangreiche Kompensationsmaßnahmen angeordnet werden: Der "Time-Lag" zwischen der Lebensraumvernichtung und der Wirksamkeit von Nachpflanzungen sowie eine unzureichende Erfolgskontrolle sorgen dafür, dass auch die grassierende "Umwandlung" von Streuobstwiesen das Artensterben vorantreibt.

- Der Wohnbaubedarf selbst auf geschützten Flächen im  Außenbereich wird unserer Beobachtung nach selten plausibel und gut begründet. Stattdessen wird in den Planunterlagen von ländlichen Kommunen mit geringer Einwohnerdichte, vielen Baulücken und  "alten", sanierungsbedürftigen und ausbaufähigen Einfamilienhauswohngebieten gern vom "allgemein bekannten" Wohnraummangel und - bedarf (Anmerkung: dieser besteht vor allem an bezahlbaren Mietwohnungen!) gesprochen. Man habe, so eine häufige Aussage, recherchiert aber leider keinen Zugriff auf Baulücken und Leerstände.
Kommunen mit echtem Wohnraummangel nutzen dagegen mittlerweile diverse Förderinstrumente, Steuern und Abgaben um Wohnraum im Bestand zu reaktivieren und zu schaffen!

- Differenzieren, ob in den Planunterlagen bzw. in der Streuobstcheckliste neben dem flächen- und ressourcenfressenden Bau von EFH, RH und KH der Bau von mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern nur "möglich" bzw. "erlaubt" ist  - oder verpflichtend Vorrang hat und vorgeschrieben ist.

- Die teils intensive, fachliche und argumentative Unterstützung der Naturschutzbehörden durch Verbände kann immerhin manchmal bewirken, dass zumindest sinnvolle Kompensationsmaßnahmen festgelegt werden und schlecht begründete Baugebiete kleiner oder Streuobstwiesen verschont werden. Derartige, kleine Erfolge rufen auf der kommunalen Seite nicht selten empörte, pressewirksame Reaktionen über die angeblich "zu große Macht der Naturschutzverbände" hervor. Dazu ein Leserbrief von Andreas Weber (BUND Metzingen).
Dass sich Kommunen mit dem fortschreitenden Flächenfraß selbst, Natur & Umwelt, nicht selten auch Nachbarkommunen sowie Naherholunggebiete schädigen, wird dabei gern unterschlagen.

- Der "Elefant" im Raum ist in vielen Fällen die Gemeindefinanzierung: Zur Finanzierung der kommunalen Ausgaben scheint der Verkauf von gemeindeeigenen Flächen für neue Wohn- und Gewerbegebiete im Außenbereich sowie ein Wachstum an Gewerbe(steuer) und Einkommen(steuer) unvermeidlich. Andererseits kommt es gerade im ländlichen Raum immer wieder vor, dass sich Gemeinden durch Flächenkauf- und Erschließungskosten übernehmen und die Grundstücke dann wie "Sauerbier" anbieten müssen.


Unsere Stellungnahmen (ohne Garantie auf Vollständigkeit - gegebenenfalls auch auf den Internetseiten der BUND-Gruppen Ammerbuch, Reutlingen oder Rottenburg nachschauen):

- BP "Unter den Wegen II", Pfullingen (08/2025): 

In diesem Fall lehnen die Umweltverbände die geplante Umwandlung einer gesetzlich geschützten Streuobstwiese in ein Gewerbegebiet ab. Besonders auffällig: Es fehlt eine nachvollziehbare Prüfung aller Innenentwicklungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten, bereits teilweise entfernte Bäume sind bislang nicht sachgerecht ausgeglichen, und die ökologische Wertigkeit des Bestands wird nicht ausreichend berücksichtigt. Die Verbände fordern eine Nachpflanzung der entfernten Bäume im Verhältnis von mindestens 1:2. Bei einer Umsetzung der Streuobstwiesenumwandlung dauerhafte Erfolgskontrollen über 25 Jahre und eine Kostenübernahme durch die Verursacher. Mehr dazu in der Stellungnahme von BUND und LNV Reutlingen. 


- BP Römerstein Nord, Grabenstetten (11/ 2024):
In diesem Fall begründet die Gemeinde Grabenstetten die Überbauung einer Streuobst- und einer FFH-Mähwiese nicht mit Wohnraumbedarf im Außenbereich, sondern damit, dass die Kommune das Ziel habe auf 2000 EW zu wachsen (sicherlich in Konkurrenz zu diversen Nachbarkommunen, die auch in die Fläche wachsen wollen/ "müssen"). Mehr dazu in unserer Stellungnahme sowie in der Stellungnahme des LNV AK RT und NABU.
Update Januar 2025:
Die Untere Naturschutzbehörde hat (auch) dank der engagierten Mitarbeit von fachlich fitten, lokalen Naturschutzaktiven, die in unsere Stellungnahmen einflossen, eine Zerstörung der Streuobstwiese im Rahmen des BP Römerstein-Nord abgelehnt!


- BP Ziegelhütte, Dettingen/Erms (11/2024):
Der BUND im LK Reutlingen hat auch im Namen des LNV und dem NABU eine Ablehnung der Streuobstwiesenumwandlung und eine Stellungnahme zum Bebauungsplan selbst verfasst. Außerdem hier die vom BUND kommentierte Streuobst-Checkliste.

Auffällig: Das Planungsbüro schrieb nach einem Ortstermin mit Naturschutz- und Gemeindevertreter*innen laut Planungsunterlagen (auch) für den Gemeinderat sinngemäß: "Die Verbände und die UNB haben der geplanten Kompensationsmaßnahme Umwandlung einer alten, von Walnussbäumen dominierten Pflanzung in eine Streuobstwiese zugestimmt." Dem war nicht so! Wir hatten, da wir die Kompensationsfläche zuvor nicht in Augenschein nehmen konnten und außerdem ein erheblicher Time-Lag zwischen Rodung und Ersatzpflanzung bestehen würde, beim Ortstermin nur mitgeteilt, dass eine derartige Maßnahme zur Kompensation in Betracht gezogen werden könne.


- BP Kräutleäcker (10/ 2024), Pfronstetten:
Erst im beschleunigten Verfahren (auf Basis des dank BUND-Klage nicht zulässigen) §13b geplant - und das, obwohl größer als 1 ha bebaubare Fläche. Dann der "Heilungsversuch" dieses Bebauungsplans auf Basis des neu geschaffenen § 215a.
Widerrechtlich(?): Laut ortskundigen Naturschützer*innen wurden schon vorab Habitatbäume gefällt. Dieser Eingriff senkt natürlich den Wert der Streuobstwiese und macht eine Entscheidung zugunsten des angeblichen Bedarfs dieser ländlichen Kommune (Einwohnerdichte nur 28 EW/ ha!) an neuem, großzügigem Wohnraum im Außenbereich wahrscheinlicher.

Hier die Stellungnahme des LNV AK Reutlingen von 2019.
Hier die gemeinsame Stellungnahme von NABU, BUND und LNV vom Oktober 2024.

Die zuständige Naturschutzbehörde hat bisher die Rodung bisher (Jaunar 2025) nicht genehmigt.


- BP Rappertshofen, Reutlingen (10/2024):
Integrative Pflegeeinrichtung. Nach Verhandlungen über verbesserte Kompensationsmaßnahmen (inklusive Erfolgskontrolle!): Zustimmung seitens der Naturschutzverbände.

Anmerkung: Der "Gestaltungsbeirat" (zu dem bisher weder die UNB noch die Verbände Kontakt haben) sorgte mit seinem Vorgabe einer niedrigen Gebäudehöhe für unnötig viel Flächenfraß und Rodungen!


- Stellungnahme des BUND/ LNV RT zum BP Brunnfeldstraße, Walddorfhäslach (11/2024):
Diese Gemeinde sticht übrigens durch besonders viele §13b-Schnellverfahren ohne ordentliche Umwelt- und Bedarfsprüfung heraus.

Auf unsere Kritik hin wurde die Streuobstwiese aus dem BP herausgenommen. Dies verteuert nicht nur das Baugebiet sondern entwertet auch die Wiese als Lebensraum, weil sie dann von drei Seiten von Häusern eingegrenzt sein wird.

Hier unsere aktualisierte Stellungnahme von Dezember 2024.


- BP Oberes Feld/ Schelmen- Nord,  Rottenburg:
Verfahren läuft bisher "inoffiziell" (Stand Oktober 2024)


- Stellungnahmen zum BP Kugeläcker, Eningen und unsere Stellungnahme zum beantragten Streuobstwiesenzerstörung,  August 2024


- BP Talmorgen, Gomaringen (2024):
Unser Widerspruch wurde vom RP Tübingen mit nur zum Teil nachvollziehbaren Gründen leider abgelehnt.


 - UKT Ringstraße, Tübingen (2023):
Ausnahmsweise kein Wohngebiet sondern eine seltsame Straßenplanung, der die Naturschutzverbände nach Rücksprache mit der UNB Tübingen schlussendlich zugestimmt haben.


 

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