Gefällt, gerodet, geräumt - "dank" Sofortvollzug

Pressemitteilung der BUND-Gruppe Metzingen vom 25. Februar zur sogenannten Baufeldräumung.


Legal, illegal, egal? - Metzingen rodet geschützte Streuobstfläche trotz Widerspruch des BUND

11.02.2026/ 18.02.2026

Während sich die Naturschutzverbände kompromissbereit zeigen - Ganzjahresschwimmbad im Außenbereich, aber keine Saunalandschaft auf der geschützten Streuobstwiese - schafft die Stadt Metzingen Tatsachen und rodet trotz des Widerspruchs des BUND 44 wertvolle Streuobstbäume. 

Der BUND Landesverband bezieht in dieser Pressemitteilung Stellung zur Zerstörung der Streuobstwiese.

Ergänzende dazu die  Pressemitteilung und Klarstellung des BUND RV Neckar-Alb vom 18.02.2026 zum Ablauf des 11.02.2026 und den Gründes des Widerspruchs.

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Was passierte am des 11. Februar 2026? Und wer reagierte wie?

Pressemitteilung der Verwaltungsspitze der Stadt Metzingen vom 13.02.2026: 

“Wir warten auf diese Genehmigung schon sehr lange, deshalb waren wir optimal auf diesen Zeitpunkt vorbereitet. Die Genehmigung haben die Stadtwerke deshalb sofort an die Baufirma weitergeleitet. Diese war zu diesem Zeitpunkt wegen der Umpflanzung der Bäume und Rodungsarbeiten auf dem Gelände des Ferientagheimgeländes vor Ort. Die wenigen Bäume waren dann innerhalb weniger Minuten gefällt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Stadtwerke um 12.46 Uhr telefonisch informiert, dass ein Widerspruch eingegangen ist. Anschließend wurde von den Stadtwerken unverzüglich die Baufirma informiert, dass alle Arbeiten an den Streuobstbeständen eingestellt werden."

Realität

Aktive des BUND waren bis etwa 10 Uhr vor Ort. Abgesehen von zwei Männern, die am Gebäude des Ferientagheims arbeiteten, waren keine Arbeiter oder Maschinen in der Umgebung zu sehen. Eine Frau, sich an diesem Vormittag mit einer Kindergruppe auf einer benachbarten Streuobstwiese aufhielt sagte aus (Zitat): “…Gegen 11.45 Uhr haben wir das Gelände verlassen. Da standen die Bäume noch und wir haben keine Personen auf dem eingezäunten Grundstück (Anmerkung: inkl.Streuobstwiese) oder in der Nähe wahrgenommen."

Die sogenannte Umwandlungsgenehmigung (= Fällgenehmigung) der Naturschutzbehörde (UNB) traf 11.45 Uhr ein, der Widerspruch des BUND erreichte nachweislich - s. hier - bereits um 11.54 Uhr die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Reutlingen. Um 11.56 Uhr folgte zusätzlich eine E-Mail an die UNB mit dem Widerspruch und der Information, dass der Widerspruch formgerecht übermittelt wurde. Diese E-Mail erhielten sowohl die Stadt als auch die Stadtwerke Metzingen ebenfalls zur Kenntnis.

Da die UNB in ihrer Genehmigung wenige Minuten zuvor bereits ankündigte “Wir möchten darauf hinweisen, dass der BUND inzwischen anwaltlich vertreten ist, sodass von einem Widerspruch gegen die Entscheidung auszugehen ist. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet” vermuten wir, dass dies die Stadt zum schnellen Handeln motivierte. Die schnelle Fällung der teils starken, alten Bäume lässt sich nur so erklären, dass 1. die Verantwortlichen von Stadt und Stadtwerke sofort nach dem Eintreffen der Genehmigung alle Mailprogramme geschlossen haben, damit sie den kurz darauf eintreffenden Widerspruch des BUND nicht lesen konnten und dass 2. die Rodungsfirma, die um 11.45 Uhr noch nirgends zu sehen war, innerhalb kürzester Zeit aus dem “Nichts” auftauchte um Tabula rasa zu machen. 

Konsequenz aus dieser mutmaßlich gesetzeswidrigen Fällaktion?

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Am 18.02. erhielt der BUND auf Antrag von den Behörden rund 2500 Seiten Unterlagen zum Planungsverfahren - das bedeutet viel Arbeit!

Stellungnahme zur Streuobstumwandlung

Januar 2026

In dieser Stellungnahme vom Januar 2026 gehen die Verbände nicht nur auf den Naturschutzwert der Streuobstwiese ein, sondern auch auf die Frage der postulierten Wirtschaftlichkeit, der zukünftigen Schwimmfläche (das grundschulnah gelegene Eduard-Kahl-Bad soll zugunsten des schulfernen Ganzjahresbades geschlossen werden) sowie auf weitere Diskussionspunkte.

 Hier weitere Informationen zum Verfahren sowie Stellungnahmen der BUND Gruppe Metzingen.


Ganzjahresbad in der Streuobstwiese?

Intransparente Planung, unzureichende UVP

Luftbild aus https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de der LUBW

November 2025

Erneute, detaillierte Stellungnahme (11/2025) sowie weitere Infos der Naturschutzverbände zum geplanten Ganzjahresbad “Bongertwasen”/ Metzingen im Außenbereich.
Wesentliche Kritikpunkte sind die unzureichende Alternativenprüfung, der Eingriff in eine nach §33a geschützte Streuobstwiese, eine auf Druck der BUND-Gruppe Metzingen nachgebesserte aber immer noch fehlerhafte Erfassung geschützter Arten und die die Auftragsvergabe an Bauunternehmer noch vor dem Satzungsbeschluss.


Hier die BUND-Pressemitteilung (03/2024) zum geplanten Ganzjahresbad im Bongertwasen.


Dank eines engagierten BUND-Mitglieds vor Ort konnten wir gerade noch rechtzeitig eine Stellungnahme zum geplanten Ganzjahresbad im Bongertwasen abgeben. Aus denn aus dem Hinweis im "Blättle" ging nicht hervor, was es mit der geplanten Flächennutzungsplanänderung auf sich hat - nämlich die Umwidmung einer Grünfläche in eine "Sonderbaufläche". Neben dem problematischen Eingriff in eine nach § 33a NatschG geschützte Streuobstwiese und einen Baumbestand im Außenbereich sowie der schlechte ÖPNV-Anbindung (stattdessen sind laut uns vorliegenden Informationen rund 200 PKW-Stellplätze geplant) kritisieren BUND und NABU das intransparente Verfahren und die nicht ausgewogene Alternativenprüfung. Auch beim Bürgerentscheid wurde nicht darüber aufgeklärt, dass beim Bau des Ganzjahresbades im Bongertwasen in eine naturschutzfachlich wertvolle Fläche eingegriffen wird - dieses Vorgehen passt nicht zu einer Biosphären-Kommune!

Die BUNDAktiven betonen, dass sie nicht gegen den Bau eines Ganzjahresbades sind, sie hinterfragen dagegen den Verfahrensablauf und die Standortwahl (s. Stellungnahme).

Weshalb legt der BUND Widerspruch ein?

Sowohl die untere Naturschutzbehörde (UNB) des LK Reutlingen als auch die Naturschutzverbände stuften die nach § 33a NatschG geschützte Streuobswiese anhand objektiver Kritierien wie der Streuobstcheckliste als hochwertig ein. Deshalb ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb eine Saunalandschaft auf dieser naturnahen Wiese - welche man bei anderer Ausrichtung des Ganzjahresbades erhalten könnte - von größerem öffentlichen Belang sein soll als die Streuobstbäume.
Zitat aus dem Widerspruch des BUND gegen den Bescheid zur Genehmigung der sogenannten Umwandlung:

“Insbesondere ist es […] möglich, das „Ganzjahresbad“ ohne Einschränkungen der Erreichung potentiell relevanter öffentlicher Interessen zu planen und zu realisieren, ohne geschützten Streuobstbestand in Anspruch zu nehmen."

Bedauerlicherweise haben offensichtlich sowohl die Stadt Metzingen als auch die UNB dieses Kernargument ignoriert. Ein wichtiger Grund für die starre Festlegung der Baufläche ist sicherlich, dass sich der Gemeinderat bereits 2024, also noch bevor er die Satzung des Bebauungsplans im Januar 2026 beschloss, mehrheitlich für einen Planentwurf inklusive Überbauung der Streuobstwiese und dessen exakte, bauliche Realisierung durch den Totalunternehmer entschieden hatte.

 

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