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Teuer wohnen anstatt geschützte Streuobstwiese?

Foto: A. Rosner, BUND Rottenburg

Update Februar 2024:
Dank des Einsatzes des BUND OV Rottenburg, unterstützt durch Insekten- und Fledermausexpert*innen, hat die Stadt Rottenburg die Überplanung des Gebietes auf Eis gelegt...hoffentlich für immer!

Im November 2022 beantragte die Stadt Rottenburg bei der unteren Naturschutzbehörde die vorzeitige - noch vor Aufstellung des Bebauungsplans und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - die vorzeitige Rodung der zum Teil wertvollen Habitatbäume der Streuobstwiese.
Der LNV AK Tübingen,  BUND OV Rottenburg und der BUND RV Neckar-Alb lehnen eine Bebauung des "Oberen Feldes/ Schelmen Nord" ab. Hier der Einspruch und die Begründung dazu. Im Januar 2023 wurde der Einspruch um eine ausführliche Stellungnahme ergänzt.

Hier finden Sie den Kurzsteckbrief des Gebiets (Stand 2022). Und auf diesem Luftbild sind die vielfältige Struktur und der Streuobstbestand des Gebietes gut erkennbar.

In diesem Schreiben vom November 2022 forderte der BUND OV Rottenburg Informationen und Dokumente nach UIG an, da die Stadtverwaltung die Daten bzw. den Rodungsantrag nicht herausgab.
Das Unterstützungsschreiben des BUND RV Neckar-Alb an den Baubürgermeister Rottenburg findet man hier. Das ergänzende Infoschreiben des BUND Rottenburg an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Tübingen können Sie hier einsehen. Die Antwort der UNB, die über die Rodung der nach § 33a geschützten Streuobstwiese entscheidet, ließ im Juli 2023 immer noch auf sich warten.

Auch die Vorkommen von mindestens fünf geschützten Fledermausarten belegen den Wert des Gebietes. Der BUND OV Rottenburg schickte die Beobachtungsergebnisse im Juli 2023 an die UNB und forderte sie dieses Mal ebenfalls nach UIG zur Antwort auf.

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