BUND Regionalverband Neckar-Alb
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§ 13b BauGB (dank BUND-Klage 2023 abgeschafft) und andere Bausünden

Leserbriefe und Stellungnahmen

Beispielfoto: Lupp Beispielhaftes Neubaugebiet mit Werbetafel "Junge Familie" ("Im Grund", Ofterdingen, gefolgt vom "Im Grund II",....)

13b-Gebiet "Im Grund II", Ofterdingen

Unsere Stellungnahme


13a oder doch nicht (?)-Gebiet Hinterwiese, Kilchberg

Unsere Stellungsnahme


13b-Gebiet "Hottenburg-West", Ammerbuch-Poltringen

Stellungnahme des BUND OV Ammerbuch


13b-Gebiet "Hinter Höfen", Gönningen

Unsere Stellungnahme


13b-Gebiet "Obere Kreuzäcker" in Tübingen-Bühl

Stellungnahme von BUND und LNV zum Bebauungsplan "Obere Kreuzäcker" (11/2020)


Fachlich fundierte Stellungnahmen des Naturschutzbüros Zolleralb - auch zu den zahlreichen 13b-Baugebieten zum Teil in nach §33a NatschG geschützten Streuobstwiesen - im Zollernalbkreises findet man hier


Einige 13b-Stellungnahmen des BUND KV und des LNV Reutlingen:

Hayingen - Hinter der Buche, Mägerkingen-Seiten II, Kräutleäcker-Pfronstetten


Zu den 13b-Plänen Gomaringens (2020):
Großes Lob für den Beitrag von Frau Schweizer zum "Schnellbau-Paragraphen" 13b! Keine leichte Kost, aber so gut aufbereitet, dass er Gemeinderäte und Planer zum Nachdenken anregen wird. Und ihr Kommentar macht deutlich, dass der durch den § 13b geförderte Bau von Einfamilien- und Reihenhäusern bei begrenzter Fläche, begrenzten Ressourcen und angesichts des Klimawandels mittlerweile "von gestern" ist. Während die Bunderegierung die Verlängerung des 13b - obwohl er keineswegs günstigen Mietwohnungsraum fördert - vorantreibt und damit gegen eine geordnete Siedlungsentwicklung und für den Flächenfraß votiert, gibt es erste Gemeinden wie Gomaringen, die die Probleme erkennen. Und während zum Beispiel Mössingen mindestens sechs 13b-Verfahren u. a. auf artenreichen Mähwiesen eröffnet, diskutieren Gomaringer Gemeinderäte ernsthaft die negativen Auswirkungen auf geschützte Arten, den Biotopverbund, die Landwirtschaft aber auch die Erschließungs- und Folgekosten dieser "Klein-Klein-Bauerei".
Lösungsvorschläge gibt es genug: Leerstehende Gebäude aktivieren oder neuen Wohnraum durch Innenentwicklung schaffen (ohne profitmaximierendes "Ausmosten" der Flächen zuzulassen), darunter auch seniorengerechte Wohnungen. Denn in vielen Häusern im Bestand bleiben nach dem Auszug der Kinder nur noch ein bis zwei Personen zu, die ihr Haus und Garten kaum noch "verschaffen" und bei passendem Angebot bereit wären umzuziehen. Wenn der fruchtbaren Diskussion in Gomaringen vorbildliche Entscheidungen folgen, könnte sich dies bis nach Berlin herumsprechen.


Zu den 13b-Plänen Mössingens (2020):
Hier die Stellungnahme des BUND RV NA und des LNV AK Tübingen zu den geplanten 13b-Gebieten Mössingens.


Zum 13b-Plänen Nellingsheims und der EFH-Neubau-Plage auf dem Land (2018):
Einmal das Schwäbische Tagblatt aufschlagen und dabei leicht zwei bis drei neue Baugebiete für Einfamilien(EFH) - und Reihenhausgebiete im Außenbereich entdecken! Denn der Flächenfraß geht auch im Jahr 2019 unvermittelt weiter, als ob Boden eine nachwachsende Ressource wäre. Mittlerweile beschließen nicht wenige Kommunen in der Region Bebauungspläne im Parallelverfahren zu dem eigentlich vorgeschalteten Flächennutzungsplan und - neu - nutzen den "praktischen" § 13 b BaugGB, der ihnen bei kleineren Baugebieten die lästige Umweltprüfung und den dazu gehörige Umweltbericht erspart. Allerdings muss trotzdem untersucht werden, ob durch den Eingriff Vorkommen geschützter Arten gefährdet werden - wurde dies z. B. bei der im Tagblatt abgebildeten Streuobstwiese in Nellingsheim, die mit ihren eindrucksvollen, alten Hochstämmen ein gutes Habitat für verschiedene Fledermäuse, Vögel oder Käfer bieten könnte, geprüft?

Als Schmankerl am Rande ist die Aussage des Bürgermeisters zu werten, dass die Neu-Häuslebesitzer durch die angrenzende, mit Pestiziden behandelten Obstanlage nicht beeinträchtigt würden, denn "...giftige Mittel sind ja verboten".

Es kommt eine Kommune übrigens teuer zu stehen, derart großzügige Baugebiete mit geringer Einwohnerdichte mit Strom-, Wasserleitungen usw. auszustatten und diese zu unterhalten. Erst recht, wenn von der ehemals einkommensstarken Familie nur noch ein bis zwei Pensionär*-innen im großen Gebäude zurückbleiben.
Auch hinsichtlich des Ressourcen- und Energieverbrauchs sind EFH-Gebiete "von gestern". Nicht zuletzt widersprechen "gestückelte" 13b-Baugebiete der geordneten Siedlungsentwicklung.
Außerdem, da kann ich Landrat Walter (Tagblatt vom 21.03.2019) nur zustimmen: "Mit Einfamilien- und Doppelhäusern kriegt man den Wohnungsbedarf nicht gedeckt!" 

 

                                                                                            Barbara Lupp

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