BUND Regionalverband Neckar-Alb
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Bebauen im Schnellverfahren...

trotz Außenbereich und FFH-Mähwiese?

Artenreiche FFH-Mähwiese = 13a-Baugebiet?, Foto: Lupp

Hier unsere Stellungnahme vom Juni 2021.

Information vom August 2023: Die zweite Baugrube für das nächste Ein-(?)Familienhaus wird mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde ausgehoben. Und wieder musste der BUND eine Baukontrolle im Sinne Eingriffsminimierung einfordern, damit Fahrzeuge nicht außerhalb der Baugrenze stehen, Aushub nicht auf der Wiese gelagert wird und die Baustelle eine Einzäunung erhält. Durch die Baumaßnahmen und die Emissionen ist eine weitere Entwertung dieser artenreichen, geschützten Wiese (s. Datenbogen) unvermeidlich.
Von Ausgleichsmaßnahmen bisher keine Spur. Die Wo-auch-immer-Ersatz-FFH-Wiese wird laut Untere Naturschutzbehörde und Stadtplanungsamt erst dann notwendig, wenn der Rest dieses Lebensraums durch reguläre Bebauung zerstört wird. Was die Tagfalter, Fledermäuse, Blindschleichen usw. wohl davon halten?

Aktuelle Informationen vom März und November 2022:
Überraschenderweise wurde nun - offensichtlich ohne die Naturschutzverbände oder die Untere Naturschutzbehörde zu informieren - im an den an die L 370 angrenzenden Teil der "Hinterwiese" mit der Bebauung begonnen und zwar, wie wir auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung erfuhren, nicht nach §13a oder 13b (s. unsere Stellungnahme) sondern nach Paragraph 34 BauGB, der nur innerhalb geschlossener Ortschaften gilt. Der BUND bezweifelt hier jedoch genauso wie für die gesamte Fläche die "Innenbereichslage".
Und offensichtlich gibt es einen von der Stadtverwaltung - bis zu unserem vehementen Einspruch vor wenigen Tagen - ignorierten Konflikt zwischen dem Schnellbauparagraph 34 BauGB (erlaubt Bebauung ohne Ausgleich) und dem Schutzstatus der kartierten FFH-Mähwiese (Permalink, falls er nicht mehr funktionieren sollte: auf der UDO-Seite FFH-Mähwiesen in Tübingen anzeigen lassen). Da die Bebauung der FFH-Mähwiese nun bereits begonnen hat, ein wichtiger Hinweis: Wird eine FFH-Mähwiese beeinträchtigt oder entfernt, muss sie (übrigens genauso wie andere FFH-Lebensräume) an anderer Stelle gleichartig wiederhergestellt werden.

Außerdem befanden sich auf der Wiese Baufahrzeuge und Erdaushub außerhalb des genehmigten Bereichs. Der geschützte Lebensraum wird somit über die Baustelle hinaus beeinträchtigt. Hier fehlt offensichtlich wieder einmal die von uns regelmäßig eingeforderte ökologische Baubegleitung.
Nach unserem Hinweis bemühte sich das Stadtplanungsamt um eine Eingrenzung des Schadens und um einen Ausgleich - ob erfolgreich, wird sich herausstellen.

Der Rest der Wiese soll nun nicht mehr im Schnellverfahren sondern im regulären Bauverfahren  (d. h. inklusive Beteiligung der Verbände, Umweltbericht und Ausgleich) bebaut werden. Wichtig zu wissen: FFH-Mähwiesen zählen zu den geschützten Biotopen nach § 30 NatschG, man kann ihre Zerstörung also nicht durch Nistkästen aufhängen oder andernorts gesammelte Ökopunkten ausgleichen!

Interessantes Detail am Rande: Das seit Jahren leerstehende und mittlerweile heruntergekommene Mehrfamilienhaus (siehe Bilder unten) am Rand der Hinterwiese befindet sich im Eigentum der Stadt Tübingen. Wohnraum reaktivieren ohne Flächenverbrauch - hier wäre es  möglich!


 

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