Klarstellung des BUND RV Neckar-Alb zur Streuobstwiesenrodung

18. Februar 2026 | RV-Neckar-Alb

Aus gegebenem Anlass – nämlich um Transparenz zu schaffen und um weiteren, unsachlichen Angriffen vorzubeugen gibt es hier eine Klarstellung zu den Kernaussagen und zum zeitlichen Zusammenhang zwischen Genehmigung - Widerspruch - Rodung

 (Andreas Weber)

Sowohl die untere Naturschutzbehörde (UNB) als auch die Naturschutzverbände stuften die nach § 33a NatschG geschützte Streuobstwiese anhand objektiver Kriterien wie der Streuobstcheckliste als hochwertig ein. Deshalb ist für die Naturschutzverbände BUND, NABU und LNV nicht nachvollziehbar, weshalb die Saunalandschaft (also nicht der Schwimmbereich!) auf dieser naturnahen Wiese, welche man bei anderer Ausrichtung des Ganzjahresbades erhalten könnte, von größerem öffentlichen Belang sein soll als die Streuobstwiese. Auszug aus dem Widerspruch des BUND gegen den Bescheid zur Genehmigung der sogenannten Umwandlung:

“Insbesondere ist es […] möglich, das Ganzjahresbad ohne Einschränkungen der Erreichung potentiell relevanter öffentlicher Interessen zu planen und zu realisieren, ohne geschützten Streuobstbestand in Anspruch zu nehmen."

Bedauerlicherweise haben offensichtlich sowohl die Stadt Metzingen als auch die UNB dieses Kernargument ignoriert. Ein wichtiger Grund für die starre Festlegung der Baufläche ist sicherlich, dass sich der Gemeinderat bereits 2024 , also noch bevor er die Satzung des Bebauungsplans im Januar 2026 beschloss, mehrheitlich für einen Planentwurf inklusive Überbauung der Streuobstwiese und dessen exakte, bauliche Realisierung durch den Totalunternehmer ent-
schieden hatte.

Die Untere Naturschutzbehörde machte zur Auflage rund dreimal so viele Bäume nachzupflanzen wie gerodet wurden. Grund: Jungbäume bieten längst nicht die Vielfalt an (Teil-)Lebensräumen für Vögel, Fledermäuse, Käfer usw. wie Altholz. Sie haben übrigens auch nicht die Klimawirksamkeit und den Erholungswert von "gestandenem Altholz". Dies gilt nicht nur für die Streuobstbäume sondern auch für den schönen Baumbestand am Ferientagheim, der dem Ganzjahresbad weichen muss. Außerdem überleben erfahrungsgemäß längst nicht alle Neupflanzungen. Zwar müssen Abgänge ersetzt werden, aber auch hier zeigt die Erfahrung, dass mangels Kontrolle längst nicht alle Ausgleichsmaßnahmen von Erfolg gekrönt sind. Die Nachpflanzungen werden übrigens auf diverse Flächen verteilt. Auch deshalb können sie nicht den durch Überbauung zerstörten Lebensraum vollständig ausgleichen. 

Ergänzen der Hinweis, dass ein Projekt dieser Größe in der Bau- und in der Betriebsphase, mit seinen Parkplätzen und weiterer Infrastruktur, sicherlich negative Auswirkungen (Lärm, Licht, Abgase, Abfall) auf die angrenzenden, naturnahen Flächen haben und diese entwerten wird.

Auf der Homepage des BUND Regionalverbands Neckar-Alb findet man weitere Informationen und Stellungnahmen nicht nur zum Naturschutzwert der Streuobstwiese sondern auch auf zur Frage der Wirtschaftlichkeit dieses 70-Mio-Euro-Projektes, der zukünftigen Schwimmfläche (so soll das grundschulnah gelegene Eduard-Kahl-Bad zugunsten des schulfernen Ganzjahresbades geschlossen werden).

Auch die enge zeitliche Abfolge der sogenannten Umwandlungsgenehmigung (= Fällgenehmigung) am 11. Februar, des wenige Minuten später erfolgten Widerspruchs des BUND mit aufschiebender Wirkung und der mutmaßlich widerrechtlichen, scheinbar rasend schnellen Rodung der teils starken, alten Bäume ist auf der Homepage anhand von Dokumenten belegt.

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