BUND Regionalverband Neckar-Alb
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Felsenschutz

Stellungnahme des BUNDLV/DAV zur Felssicherungen an der Sirchinger- und Hanner Steige

An der L-249 entlang der Sirchinger Nadeln und an der K6708 "Hanner Steige" sollen mehrere Maßnahmen zur Felssicherung im Rahmen des Verkehrsschutzes erfolgen. Am Montag 09. Oktober 2017 wurden die Sirchinger Nadeln vom zusammen mit Hernn Streich und Hernn Schäfer vom Straßenbauamt des Landkreises Reutlingen besichtigt.

Hier finden Sie die Stellungnahme des BUND, LNV und  DAV zur den Sierchinger Nadeln.

Hier finden Sie die Stellungnahme des BUND, LNV und DAV zur Hanner Steige.

Felssprengung Zipfelmützenfels

 (Barbara Lupp / Vor der Sprengung / Nov. 2015)

Der vom Straßenbauamt bereits im Herbst 2014 anvisierten Sprengung des Zipfelmützenfelses (s. unten) folgt der Antrag dieser Behörde im Herbst 2015. Hierzu die Pressemitteilung und die Stellungnahme der Naturschutzverbände.

Mittlerweile wurde der Zipfelmützenfels -auch mit erhelblichen Auswirkungen auch auf den darunter befindlichen Buchenwald - gesprengt. Der Eingriff fiel deutlicher größer aus als vom Lankreis Reutlingen angekündigt. Auf dem Bild ist der Fels (November 2015) noch vor der Spengung zu sehen. Nun geht es darum, die die Schäden durch geeeignete Ausgleichsmaßnahmen zu mindern. Auch darauf wollen/ müssen die Naturschutzverbände ein Auge haben.

Felsräumung an der Wittlinger Steige 2014

 (AKN LK Reutlingen)

Leserbrief von BUND Regionalgeschäftsführerin Neckar-Alb Barbara Lupp zum Artikel "Handarbeit für die Mopsfledermaus - Naturschutz erfordert besonderes Verfahren für die Verkehrssicherheit an der Wittlinger Steige", erschienen am 21.11.2014 im Alb-Boten (Link zum Artikel, letzter Zugriff am 4.12.2014):

"Blitzschnell umgeplant"!?

Erfreulich, dass die Straßenbaubehörde, die der im Artikel des Albboten mehrfach zitierte Herr Schäfer vertritt, erkannte, dass in einem FFH-Gebiet, das außerdem Pflegezone des Biosphärengebietes ist, nicht einfach gesprengt werden kann. Diese Erkenntnis gewannen die Behörden des Landkreises Reutlingen jedoch nicht aufgrund des von ihnen in Auftrag gegebenen, biologischen Kurzgutachtens, sondern erst, nachdem sie von ehrenamtlichen Naturschutzvertretern darauf aufmerksam gemacht wurden.
Leider war dies nicht der erste (lang-)geplante Eingriff im Landkreis über den die Naturschutzverbände, die ja auch Träger öffentlicher Belange sind, sehr spät informiert wurden. Nachdem sie jedoch kurz vor dem anvisierten Sprengtermin davon erfuhren, stellten sie den Behörden wieder einmal kurzfristig ihr naturschutzfachliches- und rechtliches Wissen zur Verfügung. Im konkreten Fall wiesen die Naturschützer darauf hin, dass ein biologisches Gutachten, dass auf nur einer einzigen Begehung im Oktober beruht, nicht ausreicht um mögliche Vorkommen von geschützte Pflanzen- und Tierarten zu erfassen. Hier betraf es insbesondere die in diesem Bereich vorkommende, europaweit geschützte Mopsfledermaus, welche bereits in Spalten versteckt ihren Winterschlaf angetreten hat.

Der BUND Regionalverband Neckar-Alb befürwortet selbstverständlich
Verkehrssicherungsmaßnahmen. Folgende Forderungen bzw. Empfehlungen (da dies nicht der letzte sanierungsbedürftige Felsbereich sein wird):

a) Sowohl alle relevanten Ämter innerhalb des Landratsamtes (also auch die untere Naturschutzbehörde) und bei  Schutzgebieten gegebenenfalls die Naturschutzbehörden des Regierungspräsidiums als auch  die anerkannten Naturschutzverbände frühzeitig einzubinden. Letztere haben gerade im Biosphärengebiet in der Vergangenheit oft genug bewiesen, dass sie an einer konstruktiven Lösung zum Wohl von Mensch und Natur interessiert sind - wenn sie die Chance bekommen, ihren Sachverstand einzubringen.

b) Damit man nicht mehr "blitzschnell umplanen" muss: Den Eingriffsbereich, wenn die Gefährdung durch Steinschlag nicht akut ist, über einen ausreichend langen Zeitraum auf geschützte Arten und ihre Lebensräume untersuchen. Nicht zuletzt um rechtzeitig die gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzlebensräume zu schaffen - was übrigens im Fall der Sprengungen an den "Linken Wittlingern" vor gut fünf Jahren immer noch nicht geschehen ist.

c) Wenn ein Felsbereich laut des geologischen Erstgutachtens massiv "saniert" werden muss - verbunden mit erheblichen Naturschäden, hohen Kosten und Straßensperrungen - sollte gegebenenfalls ein zweites Gutachten eingeholt werden. Dies befürwortet übrigens auch die selbst gutachterlich tätige Landesanstalt für Geologie und dies wurde im aktuellen Fall als Folge des Engagements der Naturschutzverbände an der Wittlinger Steige nachträglich erstellt. Erfreuliche Folge: Zumindest vorerst sind keine Sprengungen und keine langandauernde Straßensperrung notwendig.

d) Falls Räumungen, vertiefte Straßenbankette, Fangzäune und andere Sicherungsmaßnahmen nicht ausreichen und Sprengungen unvermeidlich sind, ist sicherzustellen, dass diese nicht neue Risse im benachbarten Kalkgestein verursachen.


e) Es könnte sich auszahlen, Räum- und Abfuhrunternehmen nicht mehr vorrangig nach Masse des abgebrochenen Gesteins zu bezahlen.

f) Die Räum- und Sprengkommandos sollten durch fachkundige Behördenvetreter bei ihrer Arbeit begleitet werden. Im aktuellen Fall wurde massiv Felsgestein herausgebrochen, was an Bäumen und Hangboden erheblichen Schäden verursachte. Übrigens lässt sich hier gut beobachten, wie sowohl große Buchen als auch Niederwuchs kleine und mittlere "Brocken" abfangen. Falls die Forstbehörde plant, die geschädigten Bäume zu fällen, sollten diese quer zum Hang liegen bleiben um nachkommendes Geröll aufzufangen.

Ergänzung zum Leserbrief (Dezember 2014): Mitgliedern des Arbeitskreis Klettern und Naturschutz fiel auf, dass eine Verkehrsgefährdung durch nach Abschluss der Maßnahme im Hang liegende, durch Bäume notdürftig gehaltene Felsbrocken besteht. Die Behörden wurden daraufhin auf dieses gefährliche Vollzugsdefizit hingewiesen. 

Teilsprengung der "Linken Wittlinger" 2009

 (Fritz Merkle (LNV Arbeitskreis RT) / Vorher)

Naturschutzverbände enttäuscht vom unprofessionellen Vorgehen der Behörde

Die Felsen am Albtrauf sind ein Aushängeschild der Schwäbischen Alb und beherbergen eine besondere Tier - und Pflanzenwelt. Für den Verkehr an den Albaufstiegen stellen sie jedoch aufgrund ihrer Erosionsanfälligkeit eine Gefährdung dar. Dies ist auch bei den Linken Wittlinger Felsen (Mockenrainfelsen) im Föhrental der Fall. Sie sind durch die europaweit geltende Flora-Fauna-Habitatrichtlinie, als Teil der Pflegezone im Biosphärengebiet und als §32-Biotop gleich mehrfach vor Eingriffen geschützt, andererseits jedoch brüchig, folglich abschnittsweise gefährlich und deshalb durch „Felssanierung“ gefährdet. Das ergab bereits im Jahr 2000 ein vom Landkreis Reutlingen in Auftrag gegebenes geologisches Gutachten, ergänzt durch ein Gutachten aus dem Jahr 2008. Das Ärgerliche: Die anerkannten Naturschutzverbände wurden – entgegen der Gesetzeslage und entgegen der von Landrat Reumann immer wieder betonten „frühzeitigen Einbeziehung“ und „Kooperation auf Augenhöhe“ im Biosphärengebiet – auch hier nicht über die geplanten Eingriffe informiert und konsultiert. Und das, obwohl BUND, LNV und NABU in der Vergangenheit oft genug ihren Kooperationswillen und ihre Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Nur die Vertreter des AKN (Arbeitskreis Naturschutz und Klettern) und des Fledermausschutzes wussten schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen im Sommer 2008 Bescheid, wenn auch nicht über den geplanten Umfang und – entgegen den Aussagen der Behördenvertreter – nur, weil sie sich auf eigene Initiative einschalteten. In den ersten Gesprächen war übrigens von 4 m³ Felssabbau die Rede, in Auftrag gegeben wurden jedoch 150 m³ - das entspricht ca. 400 t also 20 LKW-Ladungen (3-Achser). Tatsächliche Menge Ende 2009: s. unten.
Nachdem die Naturschutzverbände deutlich gemacht hatten, dass sie das „Unter-der-Hand-Agieren“ der Straßenbaubehörden des Landkreises Reutlingen nicht hinnehmen würden, gab es im Frühjahr 2009 einen Ortstermin am Fuß der Felsen, um das Prozedere und die Einzelmaßnahmen zu besprechen. Leider wurde den Naturschutzverbänden zur Vorbereitung des Termins die Einsicht in das geologische Gutachten verweigert, obwohl es zur fachlich angemessenen Vorbereitung notwendig gewesen wäre und laut Umweltinformationsgesetz ein Anspruch darauf besteht.

 (Fritz Merkle (LNV Arbeitskreis RT) / Nachher / September 2009)

Das Gespräch mit den Vertretern der Straßenbau- und der Naturschutzbehörde des Landkreises verlief zwar in konstruktiver Atmosphäre, ließ aber der Naturschutzverbände BUND, LNV und NABU einige Fragen offen.
Im Detail kritisieren die Verbände: 

  • Die mangelhafte Information und Einbeziehung der anerkannten Naturschutzverbände sowie die Verweigerung bzw. Verzögerung der Handreichung von Unterlagen. Es zeigte sich während des ganzen Verfahrens, dass Informationen von Behördenseite erst dann herausgegeben wurden, wenn es sich - z. B. weil Naturschutzvertreter sich auf anderen Wegen das notwendige Fachwissen für die Beurteilung dieses Falls holten - nicht mehr verhindern ließ. 
  • Ebenso die verspätete bzw. Nicht-Einbeziehung der Naturschutzbehörde im eigenen Haus bzw. des zuständigen Referates 56 im Regierungspräsidium Tübingen sowie der Verwaltung des Biosphärengebietes.
  • Das insgesamt überstürzte und unkoordinierte Agieren der Landkreisbehörden in diesem Fall – die Problematik der bröckelnden Felsen war spätestens seit dem oben zitierten Gutachten aus dem Jahr 2000 bekannt. 
  • Die Verweigerung der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) aufgrund einer völlig unzureichenden, erst nach Beginn der Sanierungsmaßnahmen erstellten FFH-Vorprüfung (die wiederum auf einem knapp 20 Jahre alten botanischen Gutachten basiert). Da angeblich keine FFH-Prüfung notwendig war wurde nicht von vorne herein Ausgleichsmaßnahmen konzipiert. Es wurde zwar beim Ortstermin auf Nachfrage grob zugesagt, Felsfreistellungen an einem bisher unbekannten Ort als Ausgleich zu prüfen. Klingt gut; jedoch ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, Felsbeseitigung durch Baumfällungen an Schattenfelsen anderenorts auszugleichen. Auch dabei ist es aber unverzichtbar, die Naturschutzverbände frühzeitig einzubinden. 

Beim Ortstermin wurde von Behördenseite zugegeben, dass auch nach den Sprengungen und der Felssicherung mittels Fangzäunen die Linken Wittlinger Felsen eine Dauerbaustelle bleiben („hoffentlich haben wir ein paar Jahre Ruhe“). Daraus ergab sich die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit dieser Nebenstraße im landschaftlich attraktiven Föhrental. Beim Ortstermin wurde – neben dem Wunsch der direkten Anbindung Wittlingen-Urach – als Begründung die schnelle Erreichbarkeit Wittlingens im Notfall genannt (trotz der gut ausgebauten Verbindungen über Hengen bzw. Seeburg). Die volkswirtschaftlichen Kosten im Millionenbereich für die immer wieder anstehenden Felssanierungen - oft verbunden mit einer Straßensperrung - sowie für die dringend erforderliche grundsätzliche Sanierung des Unterbaus und der unteren Hangseite mittels Bohrpfählen dieser Nebenstraße sind jedoch unverhältnismäßig hoch. Es stellt sich die Frage, ob sie nicht effektiver im Ausbau des Notdienstes angelegt wären. 
Die Vertreter der Naturschutzverbände machten deutlich - und bewiesen dies bei anderen Planungen im Biosphärengebiet zur Genüge - dass sie durchaus Notwendigkeiten der Verkehrssicherung akzeptieren. Sie werden allerdings durch das geradezu konspirative Vorgehen der Behörden im Landkreis Reutlingen - neben der guten Zusammenarbeit in einzelnen Projekten - immer wieder enttäuscht. Und dies, obwohl der ehrenamtliche Naturschutz seine Fachkenntnisse und seine Kooperationsbereitschaft kostenlos zur Verfügung stellt. Die Naturschutzvertreter stellten klar, dass nicht Naturschützer oder streng geschützte Fledermäuse für die Verzögerung der Sanierungsarbeiten verantwortlich sind, sondern dass dies allein dem unprofessionellen Vorgehen der Behörden anzulasten ist.
Dr. C. Müller (Leiter des Amtes Bauen und Umwelt) und G .Pflumm (Leiter Verwaltungsdezernat) versprachen, die Kommunikation ihrer Behörden zu verbessern.
Schwacher Trost: An anderer Stelle im Biosphärengebiet, nämlich im Landkreis Esslingen an der Hochwanger Steige bei Lenningen werden zur Zeit im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen ebenfalls in Wald-und Felsbiotope eingegriffen, ohne die Naturschutzverbände rechtzeitig einzubinden. Dort leistet der LNV Arbeitskreis Esslingen jetzt dem Straßenbauamt Nachhilfe im Naturschutzrecht.

Weitere Informationen bei:
Barbara Lupp (BUND Regionalverband Neckar-Alb) oder Fritz Merkle (LNV Arbeitskreis RT) 

 

  

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