Verkehrssicherung, Klimawandel und weitere "Baumprobleme"
Der Baum und die Grünflächen wurden im Rahmen von Baumaßnahmen zu 100% beseitigt, darunte selbst Bäume, die laut Bebauungsplan erhalten bleiben sollten. Folgen für den Bauträger? - Unseres Wissens keine.
(Barbara Lupp
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Barbara Lupp)
Gerade in der "Fällsaison" (1.Oktober bis 1. März) erreichen die BUND-Regionalgeschäftsstelle immer wieder Beschwerden über Rodungen im Siedlungsgebiet. Viele Anrufer*innen melden, dass Bäume fallen mussten oder ihre Fällung droht, weil sie von Bauträgern, Anwohner*innen oder der Kommunalverwaltung selbst als "lästig" empfunden wurden. Oft wird argumentiert die Bäume stören wegen der Beschattung, Laubfall, Pollen oder weil sie Baumaßnahmen zeitweise oder dauerhaft im Weg stehen.
Es gibt allerdings auch zwingende Gründe zur Rodung: Die Verkehrssicherung (aber auch dieses "Lieblingsargument" sollte man gegebenenfalls hinterfragen!). Wenn der Baum als nicht sanierungsfähig und verkehr- oder menschengefährdend eingestuft wird, ist eine Rodung meist unvermeidlich. Selbst wenn er Jahre zuvor mit erheblichem Mitteleinsatz aber eventuell an einem ungeeigneten Standort gepflanzt wurde.
In Neubaugebieten und auf öffentlichen Flächen findet oftmals eine Ersatzpflanzung statt. Ein häufiges Problem dieser Ersatz-/Nachpflanzungen: Sie verkümmern oder sind "abgängig", wenn sie nicht wasser-, kosten- und energieaufwändig gepäppelt werden. Und natürlich muss ein “Ersatzbaum” (art- und sortenabhängig) erst wachsen. Es dauert einige Jhrzehnte, bis ein neuer Baum die Lebensraum- und Klimaschutzfunktion eines alten, stattlichen Stadtbaums ersetzen kann, der tief verwurzelt ist und sich schon mit dem oftmals suboptimalen Standort arrangiert hat.
Leider existieren nur in wenigen Gemeinden Baumschutzssatzungen bzw. Baumschutzverordnungen. So werden neben sinnvollen Pflegeschnitten oder unvermeidlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen immer wieder Gehölze und Bäume, oft ohne Ankündigung und aus nachrangigen Gründen, beseitigt oder fahrlässig bei Bauarbeiten bzw. Veranstaltungen vor allem im Wurzelbereich beschädigt. Im letzteren Fall handelt es sich übrigens um eine Verletzung der DIN 18920.
Im Idealfall gilt eine Baumschutzsatzung nicht nur auf privaten Grundstücken für Bäume (ab bestimmtem Durchmesser und Alter) sondern auch im öffentlichen Raum. Dies würde auch das Verständnis der Bürger*innen für einen "verordneten" Baumschutz fördern.
Der BUND plädiert hier übrigens nicht (wie von machen Verwaltungen befürchtet) für ein "Bürokratiemonster", sondern setzt auf die vorbeugende Wirkung einer derartigen Verordnung, die eine baum- und auch bodenverträglichere Planung und Umsetzung von Bauvorhaben fördert.
Aber auch ohne Baumschutzsatzung können zumindest potenzielle "Habitatbäume" für Fledermäuse, Vögel, geschützte Käfer usw. nicht so einfach gerodet werden - siehe §44 BNatschG. Gern im Bedarfsfall Planer*innen und Bauträger darauf hinweisen!
Zu einem Baum gehört übrigens auch der oberirdische Wurzelbereich und die Wechselwirkung mit dem Unterwuchs. Im Siedlungsgebiet ist diese Fläche oftmals auf die Baumscheibe begrenzt. Im Idealfall ist diese dauerhaft insektenfreundlich begrünt und wird mechanisch vor dem Verkehr geschützt. Im schlechtesten Fall besteht sie aus zu wenig und verdichtetem Bodenmaterial oder schwarzen Hartplastikmatten. Diese schützen zwar vor Verdichtung, sind aber pflanzenfrei und fördern die Aufheizung. Ein ausführlicher Leitfaden zur ökologische Bepflanzung von Baumscheiben gibt es vom BUND Berlin hier.
Auch fehlt in vielen Kommunen ein gut ausgearbeiteter, aktueller Grün(flächen)plan, der gerade in Zeiten der Klimakrise und wachsenden Flächendrucks enorm wichtig wäre. Ein solcher Plan könnte die für Frischluftversorgung und Kühlung, Artenschutz und Naherholung erhaltenswerte öffentliche und private Grünflächen und Vernetzungsstrukturen effektiv schützen. Tübingen will z. B. seit Jahren einen sogenannten Masterplan Grün vorlegen. Doch dieser steht bis heute (Januar 2019) aus, während Grünflächen im Innen- und Außenbereich unter Teer und Beton verschwinden.
Mittlerweile wird zu klimawandeltauglichen Bäumen geforscht und einheimische Stadtbäume zunehmend durch sogenannte Klimabäume (meist nicht regionales Klongut aus Baumschulen) ersetzt. Dabei fällt die Biodiversität und der Artenschutz leider oftmals "hinten ´runter". Dieshalb gern diese Empfehlungsliste mit hitze- und trockenheitsresisten sowie zugleich insektenfreundlichen Kräutern (auch zur Aufwertung von Baumscheiben!), Stauden, Sträuchern und Bäumen nutzen und an Kommunalverwaltungen, Bauträger usw. weiterleiten!
Weitere Informationen und Links zum Thema:
- Der BUND KV Reutlingen hat in diesem Flyer anschaulich zahlreiche Fakten zur Bedeutung von Bäumen im Siedlungsgebiet zusammengestellt - und plädiert für eine Baumschutzsatzung.
- Mehr zum Umgang mit geplanten Baumfällungen im Siedlungsgebiet erfahren Sie in unserer Veröffentlichung zu Pflegeschnitt und Rodung.
- In dieser Handreichung des BUND Landesverbandes finden Sie Informationen zu Baumfällungen außerhalb des Siedlungsbereiches.
- Die Stadt Tübingen veröffentlicht übrigens jährlich zur Information von Bürger*innen und Verbänden eine Baumfällliste. Dazu einfach auf der Website der Stadt Tübingen in die Suchfunktion “Baumfällliste” eingeben.
- Und hier gibt es Tipps des BUND Landesverbands, wie man Bäumen im Hitze-Trockenstress helfen kann.
- Nicht zuletzt ein Hinweis auf unsere interessante Veranstaltung und unsere Fotoaktion zum Thema Stadtbäume und Siedlungsgrün.