Er beschrieb, wie das Konzept in Ecuador und Neuseeland Gestalt annahm und schließlich über Spanien auch in Europa ankam.
Im Vortrag und in der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass auch in Deutschland, z. B. in den NATURA2000-Schutzgebieten, Arten und ihre Lebensräume um ihrer selbst Willen und nicht nur, weil sie dem Menschen sogenannte “Ökosysemleistungen” erbringen (wenn auch nicht immer ausreichend) geschützt werden. Matthias Kramm wies in diesem Zusammenhang auf den auch in der “Naturschutzszene” längst nicht allen bekannten §1 des BNatschG hin: “Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen […] so zu schützen, dass…”
Barbara Lupp erwähnte in diesem Zusammenhang die gemeinsame Klage von BUND- und NABU gegen die natur- und klimaschädlichste B27-Variante im Steinlachtal.
Weitere Infos zum Referenten und seinen Publikationen findet man hier und hier.
Passend zum Thema: Der Kommentar von Heike Holdinghausen in der taz zur CITES-Konferenz : “Lebewesen als verfügbare Ressource”
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