BUND Regionalverband Neckar-Alb
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Behörde handelt

Foto: Lupp

Leserbrief zum Artikel im Schwäbischen Tagblatt.

Erfreulich, dass das Baurechtsamt rund sechs Wochen nach einem Hinweis seitens des des BUND handelt (allerdings ohne uns zu informieren) Denn nicht nur in Tübingen werden im Außenbereich aus Geschirrhütten Datschen und aus freier Landschaft eingezäunte und intensiv gepflegte Gärten. Auch wenn es verständlich ist, dass Gütlesbesitzer ihr Grundstück vor Hundekot und Vandalismus schützen und es bequem haben wollen: Man kann seine Ansprüche an Komfort, Sauberkeit und Sicherheit nicht z. B. auf eine (Streuobst-)Wiesen übertragen. Außerdem: Wenn ein Grundstückbesitzer sein Gütle ohne Genehmigung bebaut, dann folgen bald andere diesem schlechten Beispiel.
Noch besser wäre es, wenn die Behörden bei Schwarzbauten, Müllablagerung, Einleitung von Gülle oder anderen Umweltvergehen nicht erst nach wiederholtem Hinweisen aus dem ehrenamtl. Naturschutz sondern von selbst aktiv werden würden.

Barbara Lupp

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