BUND Regionalverband Neckar-Alb
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Verschmälerung der L370 - Verschlimmbesserung?

"Ausgleichsmaßnahme" für den Neubau der B28

Bild: Barbara Lupp

Nach dem Rückbau der L 370 durch das Regierungspräsidium Tübingen von Oktober bis Dezember 2023 ist die (ehemalige)  Landstraße deutlich enger und damit gefährlicher für langsamere Verkehrsteilnehmer*innen wie Radfahrer*innen geworden. Da das RP nach eigener Aussage für eine Entschärfung dieser Situation nicht (mehr) zuständig ist und auf die Kommunen Tübingen und Rottenburg verweist, forderte der BUND RV Ende Oktober in einem Schreiben (s. unten*) an diese beiden Städte eine Maximalgeschwindigkeit von 70 km/h. In einer öffentlichen Bekanntmachung wird allerdings allerdings auch der Landkreis als Baulastträger genannt. Wieder einmal ein Beispiel dafür, dass die Kommunikation zwischen diesen Straßenbehörden optimierbar ist und man die Verantwortung für die Straße gern verschiebt. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass die Antwort auf unsere Fragen auch einen Monat später noch aussteht. Aber immerhin wird aktuell (Ende November 2023) ein sichererer Fußgängerquerung in Bühl gebaut.
Wir bleiben dran!

*"Sehr geehrte Damen und Herren,

aktuell erfolgt der Rückbau der L 370 außerorts durch das RP Tübingen, für den innerörtlichen Rück- und Umbau sind bekanntermaßen die Städte Tübingen und Rottenburg zuständig. Im Anhang (nochmals) die Anfrage des BUND und das Antwortschreiben des RP Tübingen, in der unter Punkt 5 auf die Möglichkeit der finanziellen Förderung der Umgestaltung von Ortsdurchfahrten hingewiesen wird.

Ich bitte mir darum, mir folgende Fragen zu beantworten:

- Der Rückbau (s. Foto - formal eine Ausgleichsmaßnahme für den Neubau der B 28) erhöht ohne eine Geschwindigkeitsreduzierung die Gefährdung langsamerer Verkehrsteilnehmer*innen. Insbesondere die kurzen aber geraden Abschnitte laden einige PKWfahrer*innen dazu ein mit nicht angepasster Geschwindigkeit zu fahren und selbst bei Gegenverkehr zu überholen. Der BUND fordert deshalb eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf max. 70 km/h. Das RP Tübingen schreibt dazu: "Zur Frage wie die zukünftige Höchstgeschwindigkeit auf der verschmälerten L 370 alt ist, verweise ich auf die untere Verkehrsbehörde, in diesem Fall die Stadt Tübingen und die Stadt Rottenburg." Eventuell ist auch der Landkreis dafür zuständig? Bitte stimmen Sie sich ab und beantworten mir die Frage nach der zukünftigen Höchstgeschwindigkeit.

- Wann wird der innerörtliche Umbau angegangen? Vom Stadtplanungsamt Tübingen wurde dies im Frühjahr 2023 zumindest für Tübingen-Bühl in Aussicht gestellt, u. a.  der Umbau der bisher ungesicherten Fußgängerverkehrquerung über die B28-Zufahrt/ Höhe Netto.

- Entgegen der mir bekannten Aussagen der Stadtverwaltung Tübingen liegt laut RP (s. Schreiben im Anhang, Punkt 3) die Verantwortung für Radfahrende gefährdende Vorfahrtsregelung auf Höhe des ehemaligen REAL bei der Verkehrbehörde der Stadtverwaltung. Wann wird diese Regelung zugunsten des Radverkehrs (und nicht mehr des Parkverkehrs) geändert?

Auch die Situation auf Höhe des Weilheimer Kneiples (zugeparkter, enger Rad-Gehweg, unübersichtliche Kreuzung, nicht durchängige Fortsetzung Richtung Derendingen und Kilchberg) ist unverändert gefährlich. Konkrete Vorschläge von BUND, ADFC usw., wie diese Abschnitt radverkehrsfreundlicher gestaltet werden können, liegen Ihnen vor und findet man außerdem unter  https://www.karte-radverkehrskonzept-tuebingen.de/

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Lupp"

Da die Kommunikation zwischen diesen Straßenbehörden erfahrungsgemäß optimierbar ist und man die Verantwortung gern auch die anderen schiebt, ist nachvollziehbar, dass die Antwort auch einen Monat später noch aussteht. Aber immerhin wird aktuell (Ende November 2023) ein sichererer Fußgängerquerung in Bühl gebaut. Wir bleiben dran!


Heuberglandschaft erhalten anstatt Straßenbau vorantreiben!

Stellungnahme von BUND und LNV zum geplanten Ausbau der B 28 zwischen Rottenburg und Seebronn

Foto: Lupp

Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen plant und baut überregionale Straßen, als gäbe es weder eine Klima- noch eine Biodiversitätskrise, so der Eindruck der Natur- und Umweltschutzverbände im Landkreis Tübingen. Mithilfe von Unsummen an Steuergeldern wird mit jedem weiteren Straßenbauprojekt eine überholte Verkehrspolitik zementiert. Im konkreten Fall scheint der geplante Ausbau der B 28 zwischen Rottenburg und Seebronn die logische Fortsetzung des Neubaus dieser Bundesstraße zwischen Tübingen und Rottenburg, sowie des Vollausbaus der B 28-Auffahrt auf die A 81 zu sein. Er wird, so die Befürchtung des BUND Regionalverband Neckar-Alb und des Landesnaturschutzverband AK Tübingen, sicherlich nicht der letzte Abschnitt sein, der durch die im Straßenbau übliche Salamitaktik  „ertüchtigt“ werden soll um dem unterschwelligen Diktat des reibungslos fließenden Verkehrs gerecht zu werden.

Die Naturschutzverbände lehnen den geplanten Ausbau des B 28-Abschnitts Richtung Seebronn, die Priorisierung des Straßenbaus und die unzureichende Berücksichtigung der Belange des Natur- und Artenschutzes, des Klima- und Bodenschutzes, der Landwirtschaft und der Naherholung ab.

Hier unsere vollständige Stellungnahme vom Februar 2022.

Der BUND OV Rottenburg kritisierte ebenfalls den geplanten Ausbau der B 28 Richtung Seebronn in seiner Stellungnahme vom Juli 2023. Die Antwort des RP Tübingen war wieder einmal ausweichend (" das werden wir noch untersuchen, beachten,...") bzw. hinsichtlich der Kritik an den Verkehrszahlen ablehnend.


 

Leserbrief zu Tagblattbericht vom 20.04.2023 "Neugestaltung der alten B28: Grüne Natur statt grauer Asphalt"

Vorab eine Korrektur des Tagblatt-Beitrags: Es handelt sich um die L 370 nicht um die "alte B28". Gut, dass jetzt zumindest in Bühl ein anwohnerfreundlicher Umbau der L370  in Angriff genommen und eine weitere Bushaltestelle geplant wird! Zuvor versuchten die BUND-Geschäftstelle und Vertreter*innen der Teilorte über Jahre, die zuständigen Abteilungen des RP, des Landkreises und der Stadt zum gemeinsamen Handeln zu bewegen. Es hapert(e) zwischen den Behörden nicht zuletzt an der Kommunikation, sei es bei der Frage der Verkehrsberuhigung auf der Landstraße, der Räumung des neuen Rad-Wirtschaftsweges, der gefährlichen Situation an der ehemaligen REAL-Ausfahrt oder der möglichen Zuschüsse für eine innerörtliche Umgestaltung.

Eine Ausgleichsmaßnahme für die neue B28 ist die laut RP für dieses Jahr geplante Verschmälerung der L 370 durch Asphaltabtrag zwischen den Ortschaften. Diese Maßnahme scheint nicht nur "rausgeschmissenes Geld" (so ein Bühler während der Versammlung), sondern sie gleicht den Eingriff aus Naturschutzsicht genauso wenig aus wie die unzähligen Greifvogelansitze entlang der B28. Der BUND-Vorschlag, stattdessen breite Radschutzstreifen einzurichten, stieß auf taube Ohren. Aber dass gehandelt werden muss ist klar, denn mittlerweile ist die L370 zu Hauptverkehrszeiten wieder zu voll und zu laut!

Der BUND RV fragte wiederholt beim RP nach, wann der zugesagte Rückbau konkret beginnt, denn bisher tut sich nichts...

Barbara Lupp


Unendliche Geschichte Rückbau L370 und Radwegführung/ Neuer Erlass des VM

Schriftwechsel BUND - RP Tübingen

Foto: Lupp

Hier der jüngste, nicht sehr ergebnisreiche Briefwechsel zwischen RP Referat 44 und BUND: Anfrage des BUND  an das RP Tübingen, Antwort des RP (erfolgte erst nach Anfrage nach wiederholter Umweltinformationsgesetz) und Reaktion des BUND. Antwort steht aus, aber immerhin stellt das RP in Aussicht, dass der ursprünglich im Frühjahr 2022 (mit Fertigstellung der B28) geplante Rückbau der L370 nun "in der zweiten Jahreshälfte 2023" stattfinden soll. Wir bleiben am Thema dran! Und hoffen, dass die Stadt Tübingen nach den mehrfachen Hinweisen und Vermittlungsversuchen RP - Stadt des BUND sich bei diesem Thema endlich auch engagiert - im Interesse der Anwohner*innen und des Umweltschutzes!

In diesem Zusammenhang: Es gibt einen neuen, erfreulichen Erlass des Verkehrsministeriums zum Thema Radschutzstreifen außerorts, der vielleicht auch auf wiederholten Vorschlag des BUND zustande kam. Wobei die Obergrenze von 5000 Fahrzeuge/ Tag zu niedrig erscheint. Wichtig ist vielmehr, dass der Radschutzstreifen breit genug und gut abgegrenzt ist, außerdem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 70 km gilt.

 


Anwohner*innen.

Einweihung der B28 neu: "Weiter so" in der Verkehrspolitik?

BUND-Zumeldung

Sichtbare Kritik an der Neueröffnung eines weiteren Straßenbauabschnittes der B28

In Redebeiträgen auf Einweihungsfeier am 30.03.2022 (s. Bildstrecke) wurde die verbindende Funktion von Schnellstraßen betont, ebenso wie die zunehmende Lagerhaltung von Gütern auf der Straße. Auch der vom Regierungspräsidium Tübingen prognostizierte Anstieg des Freizeitverkehrs dient als Begründung für millionenteure "Ausbau- und Lückenschluss-projekte"(Zitat) wie die B28 neu.

Ergänzend erwähnt das Verkehrsministerium in einem Schreiben an den BUND den angeblich "möglichst minimalen Eingriff in Natur und Landschaft" und die vergleichbar geringen Kosten" der neuen Schnellstraße (rund 56 Mio € für knapp 7 km - ein Schnäppchen ;-)!)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisiert diese veraltete Verkehrspolitik, die mit Straßenaus- und neubau den Individualverkehr fördert, die Klima- und Biodiversitätskrise vorantreibt, Steuergelder verschwendet und nicht zuletzt Deutschlands Abhängigkeit von Treibstoffimporten zementiert.
"Ein großer Schritt in die falsche Richtung" nennt Daniel Weitbrecht, Vorstandsmitglied des BUND Regionalverbands Neckar-Alb, folglich die B28 neu, zumal das Regierungspräsidium bereits plant, den Ausbau dieser Bundesstraße Richtung Seebronn fortzusetzen. Daniel Weitbrecht fordert stattdessen deutlich mehr "Push & Pull", also Maßnahmen die den umweltfreundlichen Personen- und Radverkehr attraktiver und gleichzeitig die Nutzung des PKW für Berufs- und Freizeitverkehr (rund 41 % der Personenkilometer!) unattraktiver machen.

Deshalb wird der BUND zusammen mit anderen Umweltverbänden nicht nachlassen, den bei der Veranstaltung erwähnte Ausbau der Regionalstadtbahn sowie des Radwegenetzes einzufordern. Ebenso wie den im Planfeststellungsbeschluss zur B28 als Ausgleichsmaßnahme festgelegten Rückbau (oder besser: Umbau zu einer Ortsverbindungstraße mit sicherem Radschutzstreifen!) der parallel verlaufenden L 370. Dieser Rück- oder Umbau ist unverzichtbar, um die Teilorte zwischen Tübingen und Rottenburg dauerhaft von Lärm und Abgasen des Durchgangsverkehrs zu entlasten und den überörtlichen Radverkehr zeitnah sicherer zu machen.

Während echte Ausgleichsmaßnahmen auf sich warten lassen, hat sich das Regierungspräsidium bei der Pflanzung von unzähligen  Bäumen und Sträuchern (sowie Nachpflanzungen nach Dürreschäden) und der Installation von ähnlich vielen Greifvogel-Ansitzstangen (s. Bildstrecke) - sogar innerhalb von Gewerbegebieten - nicht lumpen lassen. Eine naturschutzfachlich mäßig bis nicht sinnvolle aber formal richtige Augleichsmaßnahme.

Der BUND nicht mit der bei der Eröffnung der B28 neu getätigten Aussage "Güter auf die Bahn? - Da sind wir fast an der Kapazitätsgrenze!" zufrieden, sondern fordert auch hier eine Mittelverlagerung vom Straßenbau zur Bahn.
 
Der Umweltverband weist auf den irreparablen Verlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen und auf die Zerschneidung von Lebens- und Erholungsräumen des neuen Abschnitts der B 28 hin. Barbara Lupp, BUND-Regionalgeschäftsführerin kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das Regierungspräsidium eine Grünbrücke über die B28 als Mindestausgleichsmaßnahme zur Biotopwiedervernetzung bisher ablehnt.


Bei der Eröffnungsveranstaltung jubilierte die mittlerweile selten gewordene Feldlerche auf einer angrenzenden Ackerfläche ihren Reviergesang. Spätestens nach Freigabe dieser schnurgeraden "Rennstrecke" wird sie nicht mehr zu hören sein.


 

Autobahn-B28-Kleeblatt bei Rottenburg

Leserbrief (November 2021)

Foto (Lupp) zur Tag-des-Bodens-Mitmachaktion (Link zur Aktion: Klick auf's Bild)

Bezug: Bericht des Schwäbischen Tagblatts

"Alle haben darauf gewartet." Wer ist "alle"? Straßenaus- und Neubau ist nicht per se, wie von der AutobahnAG-Vertreterin suggeriert, eine Klimaschutzmaßnahme, sondern führt erfahrungsgemäß zu mehr Verkehrbelastung auf nicht ausgebauten Straßenabschnitten oder auf Zubringerstraßen. Dies ist z.B. "schön" an den B28 vor/ in Tübingen zu beobachten: Zu Stoßzeiten Vollstau!
Erfreulich, dass das Land bei zukünftigen Planungen den Klimaschutz berücksichtigen will. Ich bezweifle jedoch, dass das das Argument "Klimaschutz" ein einziges Straßenbauprojekt stoppen wird. Steht doch im grün-schwarzen Koaltionsvertrag:"Die Umsetzungskonzeption der Landesregierung für die Projekte des Bundesverkehrswegeplans im Straßenbau hat sich bewährt und Vertrauen geschaffen. Wir werden die Projekte ... im stetigen Austausch mit dem Bund umsetzen." Verkehrswende fördern, Steuermittel sparen? - Nach uns, im Ländle wird mit Mrd. an Euro eine rückwärtsgewandte Verkehrspolitik zementiert!
Übrigens gleichen Maßnahmen wie verlagern ehemals funktionstüchtigen Oberbodens oder bepflanzen von Verkehrsinseln diesen Eingriff vielleicht formal jedoch kaum "in echt" aus. Auch für die Naherholung ging diese jetzt zerschnittene und verlärmte Landschaft entlang der B28neu (und entlang der A81 sowieso) verloren.
Der BUND kritisiert außerdem die erst nach(!) dem Planfeststellungsbeschluss und de facto ohne Ausgleich beschlossene, vierte Fahrspur.

                                                                                              Barbara Lupp, BUND RV Neckar-Alb


 

Es tut sich etwas beim Verkehr im Neckartal

- im positiven und im negativen Sinne

L 370 in Tübingen-Bühl (August 2021) - wann kommt der Rückbau?

Stellungnahme des BUND OV Rottenburg vom August 2021 zur kurzfristigen Planänderung für einen zusätzlichen Fahrstreifen am Knoten Rottenburg, Auszug:

"... Eine allgemeine und pauschalisierte Bewertung der Maßnahme (zusätzlicher Fahrstreifen) als „Leistungsverbesserung“ wird im Plan nicht näher begründet. Der zusätzliche Flächenverbrauch von ca. 50 Ar steht nach Auffassung des BUND in keinem Verhältnis zu der nicht näher ausgeführten verkehrlichen Verbesserung. Die durch die laufenden Baumaßnahmen bereits jetzt vorliegende Versiegelung wird ohne ausreichende Begründung beantragt. Eine Kompensation des Eingriffes durch die zusätzliche Versiegelung wird in der Vorgabe nicht benannt...."


Leserbrief BUND RV Neckar-Alb/ Lupp vom September 2021
zum geplanten Rückbau der L 370 (zumindest) in Kiebingen
Bezug: Tagblattbericht

Im Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der B28 wurde der Rückbau der L 370 verbindlich festgelegt. Weil der Bau der B28 voranschritt, die Behörden des Regierungspräsidiums (RP), der Städte Tübingen und Rottenburg jedoch keinerlei Planungen zum Rückbau der Landstraße vorlegen konnten, fragte der BUND wiederholt nach. Zumal die Verkehrsbelastung auf der L 370 - theoretisch eine gute Radschnellverbindung - trotz neuer Bundesstraße bis Bühl kaum abnahm. Umso erfreulicher, dass Kiebingen jetzt die bürger- und umweltfreundliche Umgestaltung angeht. Auch das RP hat dem BUND jüngst zugesagt, den Rückbau der L370 zeitnah in Angriff zu nehmen. Fehlen noch die Teilorte Tübingens. Die städtische Verkehrsabteilung teilte zwar Anfang 2021 mit, dass man dafür keine Planungskapazitäten habe - aber ich hoffe nicht , dass Tübingen seine Bürger*innen im Abgas-Lärm stehen lassen wird!

Dann fehlt "nur" noch der zweispurige Ausbau der Regionalstadtbahn im oberen Neckartal und die Innenstadtstrecke sowie eine pendlertaugliche Radverbindung um die negativen Folgen des B28-Neubaus teilweise zu kompensieren - selbst wenn das RP kurzfristig zur "Leistungssteigerung" bei Rottenburg einen weiteren Fahrstreifen plant.


Der B28-Neubau im Neckartal schreitet voran...

...doch was ist mit dem verpflichtenden Rückbau der L370? - Vorschlag "Radvorrangweg"

B28-Zubringer-Landschaft bei Rottenburg (Foto:Lupp)

Nachdem Telefonate mit Behördenvertretern über Monate hinweg zwar nett und informativ waren, diese aber die Frage des Rückbaus nicht ausreichend beantworteten, stellte der BUND Mitte September 2020 eine Anfrage nach Umweltinformationsgesetz (UIG). Die Antwort des Regierungspräsidiums Tübingens im Oktober konnte die Frage des Rückbaus sowie weiterer Ausgleichsmaßnahmen nicht zufriedenstellend beantworten, sodass der BUND eine zweite Anfrage an das RP stellte. Mitte November erhielt der BUND die Antwort auf die zweite Anfrage. Im Gegensatz zu den Städten Tübingen und Rottenburg gibt sich das RP aufgrund unserer UIG-Anfrage also Mühe - was nicht heißt, dass der Rückbau und einige andere Ausgleichsmaßnahmen in absehbarer Zeit stattfinden. Denn: "Das BNatSchG und auch der Planfeststellungsbeschluss zur B 28 geben keine konkrete Frist vor". Unverständlich: Eingriff jetzt, Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen irgendwann?

Update Februar 2021: Nach wiederholtem Nachhaken nach UIG bequemte sich auch die Stadtverwaltung Rottenburg zu eine Rückmeldung: Man wolle nach Abstimmung mit verschiedenen Gremien (darunter dem Ortschaftsrat Kiebingen) 2023 den Rückbau in Angriff nehmen. Zuletzt reagierte Tübingen - kurzgefasst: Keine Personalkapazität, daraus folgt: Keine Rückbau-/ Umbauplanungen.


 

B28 - Zerschneidung ohne Grünbrücke?

Stellungnahme des BUND RV Neckar-Alb

Unsere Stellungnahme


 

B 28 neu durchs Neckartal - Nichts Neues in der Verkehrspolitik

Leserbrief zum Spatenstich

Leserbrief (2015) zum Spatenstichs des neuen B28-Teilabschnitts zwischen Tübingen und Rottenburg:

Natürlich wird der Neubau der B28 die bestehenden Straßen durchs Neckartal über Jahre entlasten und die Wohnqualität u. a. in Hirschau erheblich steigern. Allerdings mit den im Kommentar von G. Fleischer gut dargelegten "Nebenwirkungen": Verlust von landwirtschaftlicher Fläche,  von Habitaten (auch wenn sich ein Planungsbüro im Auftrag des RP Tübingen bemüht, die Folgen dieser Verkehrsschneise zumindest für flugfähige Arten zu mindern), Entwertung eines beliebten Naherholungsgebietes, usw. Das bewährte Fotomotiv von schaufelschwingenden Politikern fordert die durch Studien untermauerten Sätze "Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten" und "Verkehr fällt nicht vom Himmel, Verkehr wird erzeugt" geradezu heraus. Dies lässt sich z. B. "schön" an den Umfahrungen von Metzingen und Pfullingen zeigen, denn sie verändern das Fahrverhalten: Am Wochenende schnell 'mal auf die Alb? Die LKW-Maut auf der A8 vermeiden? Gewerbe verlagern? Im Grünen wohnen und in die Stadt pendeln? Dank gut ausgebauter Umgehungsstraßen kein Problem...wenn da nur nicht die Flaschenhalsorte u. a.  am Albtrauf wären! Ein Flaschenhals der neuen B28 wird Tübingen sein und die Belastung der jetzt schon durch Lärm und Luftverschmutzung beeinträchtigten Stadtgebiete wird zunehmen. Der Wunsch von OB Palmer "...Straße bauen, (anschließend) Autos wieder runterholen". Wie, durch Umerziehung? - Erscheint realitätsfern. Und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs hinkt wie so oft hinterher.

Barbara Lupp 

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