BUND Regionalverband Neckar-Alb
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Update April 2024: Der BUND RV legt in seiner von NABU und LNV unterstützten Stellungnahme dar, weshalb der Nutzen der Streuobstwiese im Biotopverbund höher wiegt als der Bau weniger Einfamilienhäuser. gegenüber den von der Gemeinde Gomaringen vorgebrachten und vom RP Tübingen offensichtlich unterstützen Argumente für eine Rodung diese angeblich nicht wertvollen Streuobstwiese. Diese Stellungnahme finden Sie hier.

Die Gemeinde Gomaringen plant die Rodung der Streuobstwiese Talmorgen, ursprünglich sogar nach §13b BauGB. Die Untere Naturschutzbehörde Tübingen hat bedauerlicherweise die Argumentation Gomaringens hinsichtlich des Bedarfs von Einfamilien- und Reihenhäusern weitgehend übernommen. Die Naturschutzverbände haben dagegen im September 2023 Widerspruch eingelegt. Unter anderem kritisieren sie das Fehlen einer fehlenden Plausibilitätsprüfung.

 

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