BUND Regionalverband Neckar-Alb
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In Dußlingen ist das Baugebiet "Innerer Weilersbach" nach §13bBauGB geplant.

Die Naturschutzverbände lehnen eine Bebauung nach § 13 BauGB grundsätzlich ab, weil hier der keine qualifizierte Bedarfsprüfung und kein angemessener Ausgleich für den Eingriff in für Naturschutz, Landwirtschaft, Bodenschutz usw. bedeutsame Flächen stattfindet.

Bei dieser geplanten Bebauung wird außerdem ein geschützter naturnaher Uferbereichs mit Auwaldstreifen (s. auch udo.lubw.badenwuerttemberg.
de/public/q/2SXVYflXuddf6TPRM9KXAL bzw. s. udo.lubw.badenwuerttemberg.
de/public/q/7SbKc7FKE8iKXKJfiOBOUG, beide Abruf 21.04.2022) indirekt sowie der Gewässerrandstreifen direkt geschädigt werden. Es werden außerdem überwiegend flächen- und ressourcenfressende Einfamilienhäuser geplant und es fehlt ein Mobilitätskonzept.
 Hier unsere Stellungnahme.

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