BUND Regionalverband Neckar-Alb
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BUND-Stellungnahme zum Bebauungsplan Weinbergfuß Ost

Artenschutz: abwägungsfest, Erfolgskontrolle: unverzichtbar

In der Stellungnahme des BUND KV Reutlingen zum BP "Weinbergfuß Ost" nach § 13a BauGB (gilt für Baugebiete im Innenbereich - bzw. das, was Kommunen als "Innenbereich" definieren) wird daran erinnert, dass der Artenschutz auch bei beschleunigten Verfahren gilt: Die Zerstörung von Habitaten und die Tötung von Individuen muss gemäß § 44 BNatschG vermieden werden und es müssen vorab (!) Ersatzhabitate für geschützte Arten(gruppen) wie Fledermäuse, Schwalben, altholzbewohnenden Käfer usw. geschaffen werden.
Also nicht erst die Wohnung (= alter Obstbaum, Schuppen, extensive Wiese,...) abreißen und wenn überhaupt, dann hinterher überlegen, ob man neuen Lebensraum bieten könnte - sondern umgekehrt!
Eine ergänzende Erfolgskontrolle, ob die Ersatzhabitate angenommen werden, sollte Standard sein - ansonsten heißt es: nachbessen bzw. Eingriff vermeiden/ verringern.

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