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Juli 2023: Bundesverwaltungsgericht gibt BUND-Klage gegen § 13 b BauGB statt

Schnellbauverfahren nach ohne systematische Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen widersprechen Europarecht/ Onlinerechner

13 b: Kreuzäcker Tübingen- Bühl (Foto: Lupp)

Weitere Details zu diesem Erfolg findet man u. a. in der Pressemitteilung des BUND LV und dem verlinkten Urteil des Bundesverwaltungsgericht.

Die Geschäftsststelle des BUND RV Neckar-Alb fragte auf Basis dieses Urteils im Juli und August 2023 bei allen Gemeinden, bei denen 13b-Verfahren laufen oder vermutet werden (denn wir werden hier längst nicht immer beteiligt!) an. Während manche Städte und Gemeinden bereitwillig antworteten, steht bei anderen die Antwort trotz Auskunftspflicht nach Umweltinformationsgesetz bis heute aus.
Im zweiten Schritt mussten wir - wo dies nicht BUND-OV übernahmen - bei den 13b-Planungen, die weniger als ein Jahr rechtskräftig sind, eine Rüge aussprechen, um das jeweilige Bauverfahren zu stoppen. Wir hoffen jedoch, dass alle Kommunen und ihre Gemeinderät*innen in der Region - auch die, die bisher nicht reagiert haben - so vernünftig sind, ihre 13 b-Gebiete in eine Regelverfahren zu überführen oder - im besten Fall - zu streichen und natur- und umweltverträglichere Lösungen zur Wohnraumschaffung zu erarbeiten.

Wichtig zu wissen: Vor allem Kommunen im ländlichen Raum wendeten diesen Schnellbauparagraphen an um flächenfressende Baugebiete mit Schwerpunkt auf Einfamilien- und Kettenhäusern auszuweisen. Antrieb dafür war/ ist nur in seltenen Fällen ein lokaler Mangel an bezahlbarem Wohnraum, sondern sind es meist die Gemeindefinanzen: Man hofft mit der Versilberung gemeindeeigener Flächen Einnahmen zu erzielen und vergisst dabei nicht selten, dass die Erschließung, die Ausgleichsmaßnahmen (bei 13b billiger, da die Umweltprüfung und der Ausgleich wegfällt!) und die Folgekosten für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur zu einer Belastung der Gemeindefinanzen führen kann. Dann versilbert man die nächste Wiese und den nächsten Acker usw. usf. Dabei ist schon längst "Ende im Gelände"!

Tipp: Dieser Online-Rechner kann bei der Beantwortung der Frage helfen, ob sich ein Baugebiet finanziell lohnt.

Mit dem Stopp des  §13b ist der Flächenfraß jedoch noch längst nicht beendet, denn 1. planen einige Kommunen im Schnellverfahren nach "Schein-13a-BauGB" (z. B. wird eine von zwei Seiten von Gebäuden eingegrenzete Streuobstwiese kurzerhand zum Innenbereich erklärt) und 2. werden weiterhin Gewerbe- und Wohngebieten im regulären Verfahren ausgewiesen. Der dabei gern praktizierte "Ausgleich" z. B. über im großen Stil im Wald oder durch "vergoldene", da teure Trockenmauern gesammelte Ökopunkte lehnt der BUND RV Neckar-Alb.

Wenn Sie den zähen aber wichtigen Kampf des BUND gegen den Flächenfraß unterstützen wollen, dann freuen wir uns über Ihre Spende und über eine Mitgliedschaft.


 

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