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Pressemitteilung des BUND/ LNV Reutlingen zum geplanten Solarpark Haid

Juni 2021

Bei Inanspruchnahme von gut 12 ha Freifläche sollten man die PV-Anlage so naturverträglich wie möglich gestalten. Aber auch in diesem Fall müssen die ehrenamtlichen Naturschützer*innen Behörden und Planungsträger*innen "unter die Arme greifen" in der Hoffnung, dass diese beim nächsten Verfahren entsprechende Maßnahmen selbst einplanen:

Naturschutzverbände beklagen Planungsmängel beim Solarpark auf der Haid

Streng geschützte Kreuzkröte beeinträchtigt

TROCHTELFINGEN: In ihrer Stellungnahme vom 14. Juni warnen die Naturschutzverbände im LNV Arbeitskreis Reutlingen vor Mängeln in der Planung zum Bebauungsplan „Solarpark auf der Haid“ in Trochtelfingen. Es finden sich weder klare Angaben zum Abstand zwischen den Solar-Modulen noch Ausgleichsmaßnahmen bei der streng-geschützten Kreuzkröte.

Die 12,7 ha Ackerfläche ist ausnahmsweise für eine Freiflächensolaranlage zugelassen, jedoch nur solange im Bereich der Solaranlage gleichzeitig eine landwirtschaftliche Nutzung möglich ist. Die Umweltverbände kritisieren, dass die notwendigen Richtwerte, die diese Vorgabe ermöglichen, im Bebauungsplan nicht festgelegt sind.

„Nur wenn maximal 50% der Fläche mit Modultischen überdeckt ist, kann dieses Land weiter für Pflanzen und Tiere genutzt werden“, sagt Ira Wallet, Vorsitzender des BUND-Kreisverbands Reutlingen. „Der Mindestabstand zwischen der Unterkante der Module und der Bodenoberfläche sollte bei achtzig Zentimetern liegen. Ausreichend breite besonnte Streifen zwischen den Modulreihen sind für eine weitere landwirtschaftliche Nutzung entscheidend. Dabei sind drei Meter oder mehr als Richtwert zu sehen.“

Wallet führt weiter aus: „Wir brauchen eher mehr Agrarfläche, wenn wir das Ziel der Landesregierung, den Anteil der biologischen Landwirtschaft zu steigern, erreichen wollen. Eine Umnutzung von Agrarland in eine Freiflächen-Solaranlage ist für uns nur verantwortbar, wenn wenigstens die Funktion dieser Fläche als Magerwiese und Weidefläche gesichert wird.

In seiner „artenschutzrechtlichen Prüfung“ hat das Umweltplanungsbüro Menz übersehen, dass die strengst geschützte Kreuzkröte in diesem Gebiet in einer bedeutenden Population lebt. Die Kröte ist sogar von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in dieser Gegend kartographiert. Zwei LNV-Mitgliedsverbände pflegen Biotope, in denen diese Amphibienart vorkommt.

Die Umweltverbände fordern Ausgleichsmaßnahmen für die Kreuzkröte. „Dies wäre eine tolle Gelegenheit für Trochtelfingen, der Kreuzkröte zu helfen“, sagt Jürgen Tröge, Vorsitzender des Vereins „Reptilien und Amphibien Neckar-Alb e.V.“ (RANA). „Die Kreuzkröte ist ein richtiger Vagabund mit einem Lebensraum von bis zu fünf Kilometern Radius! Die Kröte gräbt sich jetzt bestimmt tagsüber auch im Ackerboden ein,“ sagt Tröge weiter. „Ein Ausgleich würde bedeuten eine steinige Sandfläche in der Nähe des Solarparks bereitzustellen. Überhaupt ist dieses Gebiet ein ‚El Dorado‘ für Wildbienen, Schmetterlinge und Kleintiere!“

In einem dritten Punkt warnt der LNV-Arbeitskreis, dass die Zaunanlage mindestens 20 cm Abstand zum Boden haben muss, damit Kleintiere einen Durchlass haben. Obwohl dieser Punkt im Bebauungsplan steht, wird er gern von beauftragten Zaunbaufirmen übersehen. Der Biologe Rainer Blum, auch Vorstandsmitglied im BUND Reutlingen, bemerkt: „Obwohl dieser Abstand immer angegeben wird, sehe ich überall Solaranlagen, wo der Zaun bis zum Boden reicht. So eine Freiflächensolaranlage bedeutet das Aus für die Biotopvernetzung.“

 

 

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