Baumfällungen im Schlossgarten bis auf weiteres verboten
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erinnert Bahn und Polizei an das bereits seit dem 5. Oktober 2010 bestehende Verbot von Fällarbeiten
Stuttgart. „Die Rechtslage ist klar: Im Schlossgarten dürfen bis auf weiteres keine Bäume gefällt werden“, sagt BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß unter Verweis auf ein Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes an die Deutsche Bahn AG vom 5. Oktober 2010. Das Eisenbahn-Bundesamt bestätigte die Gültigkeit des Bescheides am gestrigen Montag. Demnach sind sämtliche Fällarbeiten untersagt, bis die Bahn eine verbindliche Maßnahmenplanung zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgelegt hat. Dies ist bis heute nicht erfolgt.
„Aus diesem Grund darf es auch keinerlei vorbereitende Arbeiten und keinen Polizeieinsatz im Schlossgarten geben“, betont Frieß, „es wäre ein fatales Signal für die Rechtsstaatlichkeit in Baden-Württemberg, wenn trotz der eindeutigen Rechtslage Eingriffe im Schlossgarten vorgenommen werden würden.“ Der BUND-Landesgeschäftsführer appellierte an das Innenministerium des Landes, die Planungen für einen Polizeieinsatz im Schlossgarten auf Eis zu legen. „Die Polizei muss auf der Seite von Recht und Gesetz stehen“, so Frieß.
Der BUND fordert darüber hinaus das Eisenbahn-Bundesamt auf, im weiteren Verfahren mit Augenmaß vorzugehen. Insbesondere müsse die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) abgewartet werden; der VGH hatte im Dezember einer Klage des BUND gegen den 5. Planänderungsbeschluss (Zentrales Grundwassermanagement) stattgegeben und die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie unter Beteiligung des BUND als anerkanntem Naturschutzverband verlangt. „Es besteht derzeit überhaupt kein Grund zur Eile“, unterstreicht Berthold Frieß, „denn es gibt einen gültigen Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes, der das Fällen der Bäume untersagt, und es gibt ein gültiges Gerichtsurteil, das die Berücksichtigung des Artenschutzes vorschreibt. Daran sollten sich alle Beteiligten halten, bis neue Fakten vorliegen.“
Der BUND erwartet vom Eisenbahn-Bundesamt, an einer etwaigen Entscheidung über die Genehmigung von Baumfällungen im Schlossgarten beteiligt zu werden. Aufgrund der mittlerweile nachgewiesenen Vorkommen streng geschützter Arten muss dort mit großer fachlicher Sorgfalt vorgegangen werden. „Der Bahn ist seit dem 5. Oktober 2010 bekannt, dass sie vor weiteren Baumfällungen zunächst eine artenschutzrechtliche Maßnahmenplanung vorlegen muss. Wenn diese Planung 15 Monate später immer noch nicht fertig gestellt ist, kann die Bahn kaum erwarten, dass das Eisenbahn-Bundesamt jetzt innerhalb von wenigen Tagen eine Genehmigung für die Baumfällungen erteilt – und die Polizei dann jederzeit einsatzbereit ist. Mögliche Verzögerungen der Bauarbeiten hat die Bahn selbst zu verantworten“, so Berthold Frieß.
Für Rückfragen:
§ Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer, Tel. 0711-62030613, berthold.friess@bund.net
§ Gergely Kispál, Presse, Tel. 0711-62030617, gergely.kispal@bund.net
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Die Mehrheit stimmt mit Nein- doch das Projekt S21 wird an den Kosten scheitern
Hannes Rockenbauch:
Wir erwarten von der Bahn, dass sie sich jetzt an ihre Versprechungen hält – auch an den Kostendeckel von 4,5 Milliarden Euro.
Brigitte Dahlbender:
Die Menschen wollen keinen Cent mehr für den Tiefbahnhof ausgeben als geplant.
„Die Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer im Vergleich zu anderen Volks-abstimmungen lokal sehr hohen Wahlbeteiligung bewiesen, dass sie sich bei der Entscheidung über wichtige Sachfragen in die Politik einmischen wollen, auch bei Stuttgart 21“, so Brigitte Dahlbender, Sprecherin des Aktions-bündnisses und Landesbündnisses JA zum Ausstieg. Der 27. November 2011 sei deshalb „ein guter Tag für mehr direkte Demokratie“.
Co-Sprecher Hannes Rockenbauch bedauert zwar, „dass die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler der Bahn und ihren mächtigen Unterstützern in Wirtschaft und Politik Glauben geschenkt hat“. Doch als gute Demokraten respektieren die am Bündnis Beteiligten dieses Votum. „Wir erwarten deshalb von der Bahn und ihren Vertragspartnern“, so der Stuttgarter Stadtrat, „dass sie sich jetzt an ihre Versprechungen halten – auch an den Kostendeckel von 4,5 Milliarden Euro“.
„Die Menschen in Baden-Württemberg lehnen es ab, auch nur einen Cent mehr für den Tiefbahnhof auszugeben als geplant“, sagt Brigitte Dahlbender. Dies sei das Ergebnis einer repräsentativen TNS-Emnid-Umfrage. Danach sprechen sich 88 Prozent der Befragten dagegen aus, dass die Steuerzahler weitere Kosten
übernehmen.
Brigitte Dahlbender und Hannes Rockenbauch rufen alle Wählerinnen und Wähler auf, „nun wachsam zu bleiben“. Die stellenweise sehr hohe Wahl- beteiligung verstehen die beiden Bündnissprecher auch als Auftrag: „Wir werden die Bahn genau beobachten. Und wir werden uns immer dann zu Wort melden, wenn sie ihre Versprechungen nicht einhält, wenn sie gegen die Verfassung, gegen Gesetze und Verordnungen oder gegen ihre eigenen Richtlinien verstößt.“ Das Gleiche, so Dahlbender und Rockenbauch, gelte für die
Genehmigungsbehörden, für die Bundesregierung als Eigentümerin der Bahn sowie für die Stuttgart-21-Vertragspartner Land, Region und Stadt Stuttgart.
Das Bündnis appelliert auch an die Wählerinnen und Wähler, die mit Nein gestimmt haben: „Unterstützen Sie uns bei dieser Aufgabe. Bleiben Sie weiter politisch aktiv und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir nicht in zwei Jahren sagen müssen: Bahn und Politik haben uns getäuscht. Sie haben vollendete Tatsachen geschaffen. Und jetzt stehen wir vor Europas größter Bauruine, weil niemand die hohen Mehrkosten bezahlen will.“
Das Projekt ist weder komplett geplant, genehmigt, noch vollständig finanziert. Deshalb lassen sich die Kosten für das Projekt nicht abschließend feststellen. Brigitte Dahlbender und Hannes Rockenbauch fordern daher einen sofortigen Bau-und Vergabestopp, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Nur so könne garantiert werden, dass der Kostendeckel nicht schon vor Baubeginn gesprengt wird.
TNS-Emnid-Umfrage
Frage: Die Landesregierung unter Ministerpräsident Kretschmann will auf keinen Fall weitere Kosten für „Stuttgart 21“ übernehmen, wenn die Grenze von 4,5 Milliarden Euro überschritten wird. Was sollte geschehen, wenn die Grenze überschritten wird?
Antwort
Die Steuerzahler sollen die Mehrkosten übernehmen 6 %
Die Bahn AG sollte die Mehrkosten übernehmen 74%
Stuttgart 21 sollte nicht weiter gebaut werden 14%
Insg. 88 %
Weiß nicht/keine Angaben 6 %
Befragungszeitraum: 10.11.2011 bis 14.11.2011
Zahl der Befragten: 1.501
AnsprechpartnerIn
Brigitte Dahlbender 0171 9341336
Hannes Rockenbauch 0151 52490489
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Guter Bahnverkehr in der Fläche statt S21
-was brauchen die einzelnen Regionen?
zu den Regio-Flyern der InfoOffensive
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Termine des Tübinger Aktionsbündnisses gegen S 21
Dienstag, 22. November
11.30 Uhr Infostand Uni-Mensa Wilhemstraße
20.00 Uhr Themenabend im Schlatterhaus mit Winfried Wolf
Mittwoch, 23. November
10.00 Uhr Infostand vor proOptik, Martplatz
19.30 Uhr Bürgersprechstunde mit G. Hickmann, D. Lede Abal, Dr. J. Sierig
Samstag, 26. November
9.00 Uhr Infostand in Wankheim Hauptstraße
11.00 Uhr Infostand, Osiander, Untere Neue Straße
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Aktionen und lokale Bündnisse in deiner/Ihrer Nähe finden
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06.10.2011
Erfolg im Schlosspark!
Pressetermin des BUND anlässlich des VGH-Urteils zum Stopp der Bauarbeiten zum Grundwassermanagement
Video von Flügeltv
PM 6.10.2011
BUND erzielt wichtigen Erfolg für den Artenschutz bei „Stuttgart 21“
Verwaltungsgerichtshof stoppt Bauarbeiten zum Grundwassermanagement
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg war mit seinem Eilantrag gegen die 5. Planänderung des Projekts „Stuttgart 21“ erfolgreich. Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg folgte in seinem heute bekanntgegebenen Beschluss der Argumentation des BUND. Derzufolge hätte der BUND als anerkannter Naturschutzverband an dem im Frühjahr 2010 durchgeführten Änderungsverfahren für das zentrale Grundwassermanagement beteiligt werden müssen. Die Bauarbeiten im Schlossgarten müssen jetzt sofort gestoppt werden.
Mannheim/Stuttgart. „Das Urteil des VGH ist ein großer Erfolg für den Naturschutz in Baden-Württemberg und für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine sinnvolle Alternative zum Stuttgart-21-Wahnsinn einsetzen“, sagte BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender nach Bekanntgabe der Entscheidung.
Mit dem Beschluss hat der VGH Baden-Württemberg die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND festgestellt. Dies bedeutet, dass die 5. Planänderung vorerst nicht vollzogen werden darf. Gegenstand dieser 5. Planänderung ist nach Auffassung des VGH nicht nur das zentrale Technikgebäude, sondern auch das Rohrleitungssystem. Damit müssen alle Arbeiten am Grundwassermanagement sofort gestoppt werden. Eine Rechtsgrundlage für die bereits errichteten Rohre und das Technikgebäude besteht vorerst nicht mehr.
„Jeder Häuslesbauer braucht einen roten Punkt von den Behörden, wenn er etwas errichten will, nur die Deutsche Bahn AG hatte wohl gedacht, dass sie das umgehen kann“, so Brigitte Dahlbender, „ab heute ist jedoch klar, dass die Zeit solcher Mauscheleien vorbei ist. Effizienz heißt eben nicht, dass man alles möglichst schnell auf dem kurzen Dienstweg erledigt, sondern dass relevante Beteiligte und Experten gehört werden.“ Wäre das regelkonform bereits im Vorfeld erfolgt, hätten die Quartiere des geschützten Juchtenkäfers und zahlreiche alte Bäume im Mittleren Schlossgarten erhalten werden können.
„Zudem hätte sich die Bahn die Peinlichkeit erspart, dass das Technikgebäude nun als Schwarzbau dasteht“, merkt Brigitte Dahlbender an, „aber diese Suppe muss sie jetzt eben auslöffeln.“ Der BUND fordert die Bahn auf, die Folgen der illegalen Bauarbeiten im Mittleren Schlossgarten und in der Umgebung des Hauptbahnhofs zu beseitigen und das Gelände so weit wie möglich wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Im Hinblick auf die Zukunft des Projekts „Stuttgart 21“ sagte Brigitte Dahlbender: „Der Beschluss des VGH ist ein Durchbruch. Langsam aber sicher geht der Bahn bei dem Projekt die Luft aus. Offensichtlich ist das ganze so wenig durchdacht und so schlecht geplant, dass die Bahn sogar Bauarbeiten ohne rechtliche Grundlage durchführen muss, um Stuttgart 21 künstlich am Leben zu halten. Ich bin zuversichtlich, dass der Spuk bald vorbei ist und damit der Weg für eine sinnvolle Lösung frei wird. Die Vorschläge für eine Alternative liegen auf dem Tisch.“
Hintergrund: Der BUND hatte am 22. 7. 2011 Anfechtungsklage gegen die 5. Planänderung des Projekts „Stuttgart 21“ erhoben. Die in der Änderung vorgesehene Zentralisierung des Grundwassermanagements hat natur- und artenschutzrechtliche Auswirkungen.
Im Verfahren zum Erlass dieses Änderungsbeschlusses war der BUND im Frühjahr 2010 dennoch nicht beteiligt worden. Ein Beteiligungsrecht stand dem BUND als anerkanntem Naturschutzverband jedoch zu. Der VGH hat dementsprechend in seinem Eilbeschluss jetzt ein Klagerecht des BUND gegen den 5. Planänderungsbeschluss bestätigt, da er „wahrscheinlich“ an diesem Verfahren hätte beteiligt werden müssen.
Von der bereits am 11. 12. 2009 beantragten und vom Eisenbahnbundesamt am 30. 4. 2010 genehmigten 5. Planänderung erfuhr der BUND erst im Nachhinein und nur auf dem Rechtsweg, indem er nach Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht beim Eisenbahnbundesamt beantragte. Hätte die Deutsche Bahn AG – wie es eigentlich im Gesetz vorgesehen ist – bereits im Vorfeld die Experten der betroffenen Verbände konsultiert, hätten die geschützten Juchtenkäfer und ihre Lebensräume sowie zahlreiche alte Bäume im Schlossgarten erhalten bleiben können.
Für Rückfragen:
§ Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer, Tel. 0711-62030613, berthold.friess@bund.net
§ Gergely Kispál, Presse, Tel. 0711-62030617, gergely.kispal@bund.net

- BUND Landesgeschäftsführer B.Frieß erläutert das VGH-Urteil

- Stopp der Bauarbeiten im Schlosspark (Fotos:Monika Beez)
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PM 4.10.2011
Gefahr im Verzug bei „Stuttgart 21“: Die Bahn baut ohne naturschutzrechtliche Genehmigung im Schlossgarten!
BUND fordert sofortigen Stopp der Bauarbeiten
Am heutigen Dienstag sind im Auftrag der Bahn gravierende Bauarbeiten zum Grundwassermanagement im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart begonnen worden. Es wurden Sträucher entfernt und Gräben für Grundwasserröhren gerissen worden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, fordert die Deutsche Bahn AG auf, die laut Planfeststellung nicht zulässigen Maßnahmen sofort einzustellen.
Stuttgart. „Finger weg vom Schlossgarten!“, sagte BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender bei einem Ortstermin am frühen Dienstag nachmittag im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart. Allem Anschein nach will die Bahn noch vor der Volksabstimmung über „Stuttgart 21“ weitere Tatsachen schaffen. Allerdings werden den Bauherren in der geltenden Planfeststellung landschaftspflegerische und artenschutzrechtliche Verpflichtungen auferlegt, denen die Bahn bislang nicht nachgekommen ist, unter anderem auch bei der Fällung der Bäume am 30. 9. 2010 nicht.
„Seit einem Jahr mahnt der BUND die fehlende landschaftspflegerische Begleitplanung der Baumaßnahmen im Mittleren Schlossgarten an, obwohl eindeutig festgelegt ist, was und wie erfolgen muss. Und seit einem Jahr ist nichts passiert“, so Brigitte Dahlbender. Nach Informationen des BUND wurden die am Dienstag durchgeführten Arbeiten auch nicht mit der Stuttgarter Stadtverwaltung abgestimmt. „Das heißt, die Arbeiten sind naturschutzrechtlich nicht abgesichert“, stellt Brigitte Dahlbender fest.
Der BUND hat seit über einem Jahr immer wieder auf den fehlenden Natur- und Artenschutz bei Eingriffen in den Schlossgarten im Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ hingewiesen. Die Gefahr ist groß, dass - bedingt durch das Fehlen einer fachlichen Unterstützung - Lebensräume geschützter Tier- und Pflanzenarten unwiederbringlich vernichtet werden. „Die Deutsche Bahn AG muss sofort mit dem Bau aufhören und Experten für Landschaftspflege hinzuziehen“, fordert Brigitte Dahlbender, „sollte dies nicht geschehen, liegt es an den Behörden, die Unterbrechung der Arbeiten aufgrund fehlender Genehmigungen durchzusetzen.“
Für Rückfragen:
§ Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende, Tel. 0171-9341336, brigitte.dahlbender@bund.net
§ Gergely Kispál, Presse, Tel. 0711-62030617, gergely.kispal@bund.net
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Offener Brief
der BUND-Landesvorsitzenden Dr. Brigitte Dahlbender
an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Dr. Rüdiger Grube
Offener Brief:
Die Deutsche Bahn AG misst mit zweierlei Maß – Bei Stuttgart 21 werden Naturschutzbelange mit Füßen getreten
Sehr geehrter Herr Grube,
am gestrigen Dienstag sind im Auftrag der Deutschen Bahn AG weitere Bauarbeiten zum Grundwassermanagement im Mittleren Schlossgarten begonnen worden, die einen Eingriff in die Naturschutzbelange darstellen. So wurde beispielsweise ein Baum gefällt. Diese Arbeiten sind – wie schon die Baumfällungen am 30.09.2010 - rechtswidrig, da sie ohne Beachtung der im geltenden Planfeststellungsbeschluss verankerten landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Verpflichtungen durchgeführt wurden. Sie sind daher sofort einzustellen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nebenbestimmung A.VIII.5.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 von der Deutschen Bahn AG zwingend die Vorlage einer landschaftspflegerischen Ausführungsplanung rechtzeitig vor der Aufnahme von Bauarbeiten im Mittleren Schlossgarten verlangt. Auch das Eisenbahn-Bundesamt hat im Zusammenhang mit den Baumfällungen am 30.09.2010 die Rechtsauffassung vertreten, dass bei einem Projekt dieser Größenordnung und Komplexität eine landschaftspflegerische Ausführungsplanung in der Regel schrittweise mit dem Fortgang des Vorhabens erstellt werden muss. In dieser Ausführungsplanung sind auch die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu konkretisieren.
Bis heute liegt diese landschaftspflegerische Ausführungsplanung nicht vor. Auch der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Stuttgart und der Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart liegen nach unserem Kenntnisstand noch keine Unterlagen zur geforderten landschaftspflegerischen Ausführungsplanung vor. Dies, obwohl beide Behörden nach der Nebenbestimmung A.VIII.5.1 am Verfahren zu beteiligen sind.
Wir missbilligen ausdrücklich das zu Tage tretende Rechtsverständnis der Deutschen Bahn AG. Wir akzeptieren nicht, dass Sie – sehr geehrter Herr Grube – offensichtlich mit zweierlei Maß messen. Einerseits – insbesondere im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen unter den Projektpartnern – proklamieren Sie die Einhaltung geltenden Rechts, andererseits aber ignorieren sie ständig die eigenen naturschutzfachlichen Verpflichtungen und Rechte. Allem Anschein nach will die Deutsche Bahn AG noch vor der Volksabstimmung über Stuttgart 21 weitere vollendete Tatsachen schaffen. Ein derartiges Vorgehen ist absolut inakzeptabel.
Bereits seit über einem Jahr haben wir immer wieder auf die Missachtung der naturschutzfachlichen Vorgaben und Bestimmungen hingewiesen. Wir fordern Sie daher auf, alle weiteren Baumaßnahmen sofort zu stoppen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Brigitte Dahlbender
Landesvorsitzende
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Das Positionspapier des Tübinger Bündnisses gegen Stuttgart 21 finden Sie hier
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Impressionen vom landesweiten Aktionstag
Am Samstag, den 5. Februar 2011 fand ein landesweiter Aktionstag zu Stuttgart 21 statt. Impressionen aus der Region gibt es hier zu sehen.

- Impressionen aus Tübingen (Fotos 1+2: K.Heimlich; Fotos 3-6: M.Koltzenburg)


- Weitere Informationen zu Veranstaltungen und dem alternativen Konzept zu K 21 hier