Sie befinden sich hier:

Gentechnik Aktuell

Pressemitteilung vom 6. September 2011

EuGH-Urteil zu Gentechnik in Honig – BUND fordert Mindestabstand zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken

Berlin/Luxemburg: Nach Einschätzung von Heike Moldenhauer, Gentechnikexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute ein bahnbrechendes Urteil nicht nur für alle Imker, sondern auch für alle Verbraucher in der Europäischen Union gefällt. Der EuGH hat bestätigt, dass Honig, der Pollen des gentechnisch veränderten Mais Mon 810 enthält, in der EU über keine Zulassung als Lebensmittel verfügt, weshalb dieser nicht mehr verkauft werden darf. Mit dem Richterspruch müsse kein Imker mehr in dem von ihm produzierten Honig Gentech-Pollen und kein Verbraucher gentechnisch verunreinigten Honig akzeptieren, sagte Moldenhauer. Damit gentechnische Verunreinigungen tatsächlich ausgeschlossen werden könnten, müssten dem EuGH-Urteil nun zwingend die europäische und die deutsche Gesetzgebung angepasst werden. Erforderlich sei die Festlegung von Mindestabständen zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken.

Moldenhauer: „Deutschland darf jetzt nicht auf die EU-Kommission warten und seine Verantwortung nach Brüssel delegieren. Die Bundesregierung muss handeln und die im Koalitionsvertrag angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes nutzen, um Honig vor Gentech-Verunreinigungen zu schützen. Sie muss einen Abstand von mindestens fünf Kilometern zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken festlegen, denn so weit reicht der Flugradius einer Biene auf Nahrungssuche.“

Der EuGH habe mit seinem Urteil außerdem das in der EU-Gesetzgebung festgeschriebene Gebot der Nulltoleranz bestätigt, wonach ein nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismus nicht vermarktet werden dürfe. Dieses Gebot sei im Juli dieses Jahres von der EU-Kommission verletzt worden, als sie die Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen bis zu 0,1 Prozent erlaubt habe. Die EU-Kommission müsse Lehren aus dem heutigen EuGH-Urteil ziehen und sofort zur Nulltoleranzpolitik zurückkehren, forderte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.

Pressekontakt: Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin, Tel. 0049-179-8138088, E-Mail: heike.moldenhauer@bund.net bzw. Almut Gaude, BUND-Pressereferentin, Tel. 0049-30–27586-464/425, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

http://www.bund.net/


-------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Bundesrat stimmt gegen gentechnisch verändertes Saatgut

Am 18. März 2011 stimmte der Bundesrat gegen einen Antrag der Bundesländer  Baden- Württemberg, Niedersachsen und Schleswig- Holstein, welcher bundesweit die Aufhebung der Nulltoleranzgrenze für gentechnisch verändertes Saatgut bedeutet hätte. Nach einem Aufruf vom BUND und anderen Organisationen wurden innerhalb von neun Tagen über 64.000 Unterschriften gegen den Antrag gesammelt, rund 100 Personen demonstrierten vor dem Bundestag. Das Anliegen des Protestes bestand darin, die Nulltoleranzgrenze für gentechnisch verändertes Saatgut beizubehalten.

Ein Riesen- Erfolg! Vielen Dank an alle Beteiligten für die Unterstützung!

... Jetzt dürfen wir nicht locker lassen...

Das Pflanzentechnologieunternehmen des Chemiekonzerns BASF (BASF Plant Science) beschloss am 31. Januar 2011 auch im Jahr 2011 die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora in Deutschland anzubauen. Geplant ist ein Anbau der umstrittenen Stärkekartoffel in Üplingen (Sachsen-Anhalt) auf einer Fläche von zwei Hektar.

Helfen Sie mit im Kampf gegen gentechnisch verändertes Saatgut! Unterschreiben Sie noch heute die Online-Petition für Zulassungsbegrenzungen gentechnisch veränderten Saatgutes und für regionale Anbauverbote gentechnisch veränderter Pflanzen! Nur zusammen können wir etwas erreichen!
Zur Online-Petition


weitere Informationen zum Thema finden Sie auf
www.saveourseeds.org
www.keine-gentechnik.de
www.vielfalterleben.info


                                                      Fotos: M. Hahn, Text: S. Drollinger



Metanavigation: