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Wittlinger Steige

Naturschutzverbände enttäuscht vom unprofessionellen Vorgehen der Behörde

Die Felsen am Albtrauf sind ein Aushängeschild der Schwäbischen Alb und beherbergen eine besondere Tier - und Pflanzenwelt. Für den Verkehr an den Albaufstiegen stellen sie jedoch aufgrund ihrer Erosionsanfälligkeit eine Gefährdung dar. Dies ist auch bei den Linken Wittlinger Felsen (Mockenrainfelsen) im Föhrental der Fall. Sie sind durch die europaweit geltende Flora-Fauna-Habitatrichtlinie, als Teil der Pflegezone im Biosphärengebiet und als §32-Biotop gleich mehrfach vor Eingriffen geschützt, andererseits jedoch brüchig, folglich abschnittsweise gefährlich und deshalb durch „Felssanierung“ gefährdet. Das ergab bereits im Jahr 2000 ein vom Landkreis Reutlingen in Auftrag gegebenes geologisches Gutachten, ergänzt durch ein Gutachten aus dem Jahr 2008.
Das Ärgerliche: Die anerkannten Naturschutzverbände wurden – entgegen der Gesetzeslage und entgegen der von Landrat Reumann immer wieder betonten „frühzeitigen Einbeziehung“ und „Kooperation auf Augenhöhe“ im Biosphärengebiet – auch hier nicht über die geplanten Eingriffe informiert und konsultiert. Und das, obwohl BUND, LNV und NABU in der Vergangenheit oft genug ihren Kooperationswillen und ihre Kompromissbereitschaft gezeigt haben. Nur die Vertreter des AKN (Arbeitskreis Naturschutz und Klettern) und des Fledermausschutzes wussten schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen im Sommer 2008 Bescheid, wenn auch nicht über den geplanten Umfang und – entgegen den Aussagen der Behördenvertreter – nur, weil sie sich auf eigene Initiative einschalteten. In den ersten Gesprächen war übrigens von 4 m³ Felssabbau die Rede, in Auftrag gegeben wurden jedoch 150 m³ - das entspricht ca. 400 t also 20 LKW-Ladungen (3-Achser). Tatsächliche Menge Ende 2009: s. unten.
Nachdem die Naturschutzverbände deutlich gemacht hatten, dass sie das „Unter-der-Hand-Agieren“ der Straßenbaubehörden des Landkreises Reutlingen nicht hinnehmen würden, gab es im Frühjahr 2009 einen Ortstermin am Fuß der Felsen, um das Prozedere und die Einzelmaßnahmen zu besprechen. Leider wurde den Naturschutzverbänden zur Vorbereitung des Termins die Einsicht in das geologische Gutachten verweigert, obwohl es zur fachlich angemessenen Vorbereitung notwendig gewesen wäre und laut Umweltinformationsgesetz ein Anspruch darauf besteht.

 

Vorher....

 

 

Das Gespräch mit den Vertretern der Straßenbau- und der Naturschutzbehörde des Landkreises verlief zwar in konstruktiver Atmosphäre, ließ aber der Naturschutzverbände BUND, LNV und NABU einige Fragen offen.
Im Detail kritisieren die Verbände:
- Die mangelhafte Information und Einbeziehung der anerkannten Naturschutzverbände sowie die Verweigerung bzw. Verzögerung der Handreichung von Unterlagen. Es zeigte sich während des ganzen Verfahrens, dass Informationen von Behördenseite erst dann herausgegeben wurden, wenn es sich - z. B. weil Naturschutzvertreter sich auf anderen Wegen das notwendige Fachwissen für die Beurteilung dieses Falls holten - nicht mehr verhindern ließ.
- Ebenso die verspätete bzw. Nicht-Einbeziehung der Naturschutzbehörde im eigenen Haus bzw. des zuständigen Referates 56 im Regierungspräsidium Tübingen sowie der Verwaltung des Biosphärengebietes.
- Das insgesamt überstürzte und unkoordinierte Agieren der Landkreisbehörden in diesem Fall – die Problematik der bröckelnden Felsen war spätestens seit dem oben zitierten Gutachten aus dem Jahr 2000 bekannt.
- Die Verweigerung der FFH-Verträglichkeitsprüfung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) aufgrund einer völlig unzureichenden, erst nach Beginn der Sanierungsmaßnahmen erstellten FFH-Vorprüfung (die wiederum auf einem knapp 20 Jahre alten botanischen Gutachten basiert). Da angeblich keine FFH-Prüfung notwendig war wurde nicht von vorne herein Ausgleichsmaßnahmen konzipiert. Es wurde zwar beim Ortstermin auf Nachfrage grob zugesagt, Felsfreistellungen an einem bisher unbekannten Ort als Ausgleich zu prüfen. Klingt gut; jedoch ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, Felsbeseitigung durch Baumfällungen an Schattenfelsen anderenorts auszugleichen. Auch dabei ist es aber unverzichtbar, die Naturschutzverbände frühzeitig einzubinden.
Beim Ortstermin wurde von Behördenseite zugegeben, dass auch nach den Sprengungen und der Felssicherung mittels Fangzäunen die Linken Wittlinger Felsen eine Dauerbaustelle bleiben („hoffentlich haben wir ein paar Jahre Ruhe“). Daraus ergab sich die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit dieser Nebenstraße im landschaftlich attraktiven Föhrental. Beim Ortstermin wurde – neben dem Wunsch der direkten Anbindung Wittlingen-Urach – als Begründung die schnelle Erreichbarkeit Wittlingens im Notfall genannt (trotz der gut ausgebauten Verbindungen über Hengen bzw. Seeburg). Die volkswirtschaftlichen Kosten im Millionenbereich für die immer wieder anstehenden Felssanierungen - oft verbunden mit einer Straßensperrung - sowie für die dringend erforderliche grundsätzliche Sanierung des Unterbaus und der unteren Hangseite mittels Bohrpfählen dieser Nebenstraße sind jedoch unverhältnismäßig hoch. Es stellt sich die Frage, ob sie nicht effektiver im Ausbau des Notdienstes angelegt wären.
Die Vertreter der Naturschutzverbände machten deutlich - und bewiesen dies bei anderen Planungen im Biosphärengebiet zur Genüge - dass sie durchaus Notwendigkeiten der Verkehrssicherung akzeptieren. Sie werden allerdings durch das geradezu konspirative Vorgehen der Behörden im Landkreis Reutlingen - neben der guten Zusammenarbeit in einzelnen Projekten - immer wieder enttäuscht. Und dies, obwohl der ehrenamtliche Naturschutz seine Fachkenntnisse und seine Kooperationsbereitschaft kostenlos zur Verfügung stellt. Die Naturschutzvertreter stellten klar, dass nicht Naturschützer oder streng geschützte Fledermäuse für die Verzögerung der Sanierungsarbeiten verantwortlich sind, sondern dass dies allein dem unprofessionellen Vorgehen der Behörden anzulasten ist.
Dr. C. Müller (Leiter des Amtes Bauen und Umwelt) und G .Pflumm (Leiter Verwaltungsdezernat) versprachen, die Kommunikation ihrer Behörden zu verbessern.
Schwacher Trost: An anderer Stelle im Biosphärengebiet, nämlich im Landkreis Esslingen an der Hochwanger Steige bei Lenningen werden zur Zeit im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen ebenfalls in Wald-und Felsbiotope eingegriffen, ohne die Naturschutzverbände rechtzeitig einzubinden. Dort leistet der LNV Arbeitskreis Esslingen jetzt dem Straßenbauamt Nachhilfe im Naturschutzrecht.

Weitere Informationen bei:
Barbara Lupp (BUND Regionalverband Neckar-Alb)
oder
Fritz Merkle (LNV Arbeitskreis RT)

 

Nachher (September 2009)...


Fotos: Fritz Merkle


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